Ratgeber
GKV, PKV und S1: was beim Umzug nach Spanien passiert
Das Wichtigste in Kürze
- Wer länger als drei Monate in Spanien lebt und nicht arbeitet, meldet sich für das Certificado de Registro an und weist eine Krankenversicherung nach.
- Gesetzlich versicherte Rentner nutzen das Formular S1 und sind in Spanien öffentlich versorgt.
- Wer in Spanien arbeitet, ist über die spanische Sozialversicherung versichert.
- Wer weder arbeitet noch ein S1 hat, braucht eine spanische Vollversicherung ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) reicht nur für vorübergehende Aufenthalte.
Gesetzlich versichert (GKV) als Rentner: das S1
Beziehen Sie eine deutsche gesetzliche Rente und sind Sie in der Krankenversicherung der Rentner, beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse das Formular S1. Am besten vor dem Umzug. In Spanien registrieren Sie es bei der Sozialversicherung (INSS). Danach erhalten Sie die Tarjeta Sanitaria und sind wie ein spanischer Rentner versorgt. Ihre Beiträge werden in der Regel weiter von der Rente einbehalten. Eine private Krankenversicherung brauchen Sie nicht. Mehr dazu auf unseren Seiten Krankenversicherung für Rentner in Spanien und S1-Formular in Spanien.
Gesetzlich versichert, ohne Arbeit und ohne Rente
Wer vor der Rente auswandert und in Spanien nicht arbeitet, verliert mit der Anmeldung als Einwohner in der Regel die Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Ein S1 gibt es dann meist nicht. Für das Certificado de Registro brauchen Sie eine spanische Vollversicherung. Lesen Sie dazu Krankenversicherung für Frührentner in Spanien.
Privat versichert (PKV): was beim Umzug gilt
Das S1 setzt eine gesetzliche Krankenversicherung voraus. Wer in Deutschland privat versichert war, bekommt daher in der Regel kein S1, auch nicht als Rentner. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau. Manche deutschen Tarife leisten in begrenztem Umfang auch in Spanien. Ob der Vertrag die spanischen Anforderungen für die Anmeldung erfüllt, ist eine andere Frage. Die Police muss vollen Schutz bieten, ohne Selbstbeteiligung (sin copago), ohne Wartezeiten (sin carencias) und gültig in ganz Spanien.
Fragen Sie Ihren deutschen Versicherer vor einer Kündigung, ob eine Anwartschaftsversicherung möglich ist. Damit können Sie sich die Rückkehr in Ihren Tarif offenhalten. Ein neuer Abschluss im höheren Alter ist oft teurer und mit Gesundheitsfragen verbunden.
Pflege: was die deutsche Pflegeversicherung in Spanien zahlt
Die deutsche Pflegeversicherung zahlt bei Wohnsitz in Spanien nur das Pflegegeld. Sachleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst werden nicht aus Deutschland bezahlt. Planen Sie das bei Ihrer Entscheidung mit ein.
Welcher Schutz für Deutsche in Spanien passt?
| Ihre Situation | Grundschutz in Spanien | Sinnvolle Ergänzung |
|---|---|---|
| GKV-Rentner mit S1 | Öffentlich über das S1 | Facharzt-Zusatz, Zahn, Rückführung |
| Ehemals PKV, Rentner | Spanische Vollversicherung | Zahn, Rückführung |
| Vor der Rente, nicht erwerbstätig | Spanische Vollversicherung | Zahn, Rückführung |
| Arbeitnehmer oder autónomo in Spanien | Öffentlich über die Seguridad Social | Private Ergänzung, Zahn |
Wie öffentliche und private Versorgung zusammenspielen, lesen Sie auf der Seite öffentliches oder privates Gesundheitssystem in Spanien.