🇩🇪 Deutsche in Spanien

Krankenversicherung für Deutsche in Spanien

Mallorca, Teneriffa, Costa del Sol, Costa Blanca: Viele Deutsche leben ganz oder teilweise in Spanien. Als EU-Bürger brauchen Sie dafür kein Visum. Bei der Krankenversicherung für Deutsche in Spanien gibt es aber wichtige Regeln. Ihre deutsche Krankenkasse oder private Krankenversicherung gilt nicht einfach weiter. Und für die Anmeldung als Einwohner müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen.

Eingetragen bei der DGSFP Montag bis Freitag S1, Residencia und Ergänzungen Unverbindliches Angebot

Urlaub, Überwintern oder Umzug: was gilt?

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Kürzere Aufenthalte

Solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, hilft die EHIC Ihrer Krankenkasse bei notwendigen Behandlungen im öffentlichen System. Privatkliniken akzeptieren sie nicht. Viele Deutsche ergänzen sie deshalb mit einer Auslandsreisekrankenversicherung aus Deutschland. Achten Sie dabei auf die maximale Reisedauer.

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Umzug nach Spanien

Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt und länger als drei Monate bleibt, meldet sich mit NIE und empadronamiento für das Certificado de Registro an. Wer nicht arbeitet, muss dabei ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung nachweisen. Die EHIC wird dafür nicht anerkannt. Mehr dazu: Krankenversicherung für die Residencia.

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Arbeit in Spanien

Wer in Spanien angestellt ist oder sich als autónomo anmeldet, zahlt Beiträge zur Seguridad Social und ist öffentlich versichert.

GKV, PKV und S1: was beim Umzug nach Spanien passiert

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer länger als drei Monate in Spanien lebt und nicht arbeitet, meldet sich für das Certificado de Registro an und weist eine Krankenversicherung nach.
  • Gesetzlich versicherte Rentner nutzen das Formular S1 und sind in Spanien öffentlich versorgt.
  • Wer in Spanien arbeitet, ist über die spanische Sozialversicherung versichert.
  • Wer weder arbeitet noch ein S1 hat, braucht eine spanische Vollversicherung ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten.
  • Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) reicht nur für vorübergehende Aufenthalte.

Gesetzlich versichert (GKV) als Rentner: das S1

Beziehen Sie eine deutsche gesetzliche Rente und sind Sie in der Krankenversicherung der Rentner, beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse das Formular S1. Am besten vor dem Umzug. In Spanien registrieren Sie es bei der Sozialversicherung (INSS). Danach erhalten Sie die Tarjeta Sanitaria und sind wie ein spanischer Rentner versorgt. Ihre Beiträge werden in der Regel weiter von der Rente einbehalten. Eine private Krankenversicherung brauchen Sie nicht. Mehr dazu auf unseren Seiten Krankenversicherung für Rentner in Spanien und S1-Formular in Spanien.

Gesetzlich versichert, ohne Arbeit und ohne Rente

Wer vor der Rente auswandert und in Spanien nicht arbeitet, verliert mit der Anmeldung als Einwohner in der Regel die Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Ein S1 gibt es dann meist nicht. Für das Certificado de Registro brauchen Sie eine spanische Vollversicherung. Lesen Sie dazu Krankenversicherung für Frührentner in Spanien.

Privat versichert (PKV): was beim Umzug gilt

Das S1 setzt eine gesetzliche Krankenversicherung voraus. Wer in Deutschland privat versichert war, bekommt daher in der Regel kein S1, auch nicht als Rentner. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau. Manche deutschen Tarife leisten in begrenztem Umfang auch in Spanien. Ob der Vertrag die spanischen Anforderungen für die Anmeldung erfüllt, ist eine andere Frage. Die Police muss vollen Schutz bieten, ohne Selbstbeteiligung (sin copago), ohne Wartezeiten (sin carencias) und gültig in ganz Spanien.

Fragen Sie Ihren deutschen Versicherer vor einer Kündigung, ob eine Anwartschaftsversicherung möglich ist. Damit können Sie sich die Rückkehr in Ihren Tarif offenhalten. Ein neuer Abschluss im höheren Alter ist oft teurer und mit Gesundheitsfragen verbunden.

Pflege: was die deutsche Pflegeversicherung in Spanien zahlt

Die deutsche Pflegeversicherung zahlt bei Wohnsitz in Spanien nur das Pflegegeld. Sachleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst werden nicht aus Deutschland bezahlt. Planen Sie das bei Ihrer Entscheidung mit ein.

Welcher Schutz für Deutsche in Spanien passt?

Ihre SituationGrundschutz in SpanienSinnvolle Ergänzung
GKV-Rentner mit S1Öffentlich über das S1Facharzt-Zusatz, Zahn, Rückführung
Ehemals PKV, RentnerSpanische VollversicherungZahn, Rückführung
Vor der Rente, nicht erwerbstätigSpanische VollversicherungZahn, Rückführung
Arbeitnehmer oder autónomo in SpanienÖffentlich über die Seguridad SocialPrivate Ergänzung, Zahn

Wie öffentliche und private Versorgung zusammenspielen, lesen Sie auf der Seite öffentliches oder privates Gesundheitssystem in Spanien.

Versicherungen für Deutsche in Spanien

Wir vermitteln diese Versicherungen eines in Spanien zugelassenen Versicherers.

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Spanische Vollversicherung

Für das Certificado de Registro: voller Schutz, ohne Selbstbeteiligung, ohne Wartezeiten, gültig in ganz Spanien.

Zur Residencia-Versicherung
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Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Alle Fachärzte, kein medizinischer Fragebogen, Vorerkrankungen mitversichert, aber weniger Leistungen als eine Vollversicherung. Sie gilt nur als Ergänzung zum S1 oder zur öffentlichen Versorgung. Für das Certificado de Registro oder ein Visum ist sie kein Nachweis.

Mehr zum Zusatztarif
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Zahnversicherung

Für Zahnbehandlungen in Spanien, als Ergänzung zu Ihrem Grundschutz.

Zur Zahnversicherung
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Rückführung und Sterbegeld

Eine Überführung nach Deutschland kostet etwa 6.000 bis 7.000 Euro. Mit einer Rückführungsversicherung muss Ihre Familie das nicht selbst zahlen.

Zur Rückführung
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Tierkrankenversicherung

Für Tierarztkosten von Hund und Katze in Spanien.

Zur Tierkrankenversicherung
➕

Zusatzversicherungen im Überblick

Welche Ergänzung zum S1 oder zur öffentlichen Versorgung zu Ihnen passt.

Zum Überblick

Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Deutsche in Spanien

Gilt meine deutsche Krankenkasse in Spanien?

Nur eingeschränkt. Bei vorübergehenden Aufenthalten hilft die EHIC im öffentlichen System. Wer nach Spanien zieht, braucht als Rentner das S1, als Arbeitnehmer die spanische Sozialversicherung oder sonst eine spanische Vollversicherung.

Brauche ich als Deutscher ein Visum für Spanien?

Nein. Als EU-Bürger brauchen Sie kein Visum. Wer länger als drei Monate bleibt, meldet sich für das Certificado de Registro an und weist eine Krankenversicherung nach, wenn er nicht arbeitet.

Muss ich als GKV-Rentner eine private Versicherung abschließen?

Nein. Mit dem registrierten S1 sind Sie in Spanien öffentlich versorgt. Eine private Ergänzung ist freiwillig, zum Beispiel für schnellere Facharzttermine oder Zahnbehandlungen.

Ich bin privat versichert. Bekomme ich ein S1?

In der Regel nicht, denn das S1 setzt die gesetzliche Krankenversicherung voraus. Sie brauchen für die Residencia eine Police, die die spanischen Anforderungen erfüllt. Fragen Sie Ihren deutschen Versicherer, ob Ihr Vertrag in Spanien weiterläuft.

Welche Bedingungen muss die Police für die Residencia erfüllen?

Voller Schutz vergleichbar mit dem öffentlichen System, ohne Selbstbeteiligung, ohne Wartezeiten und gültig in ganz Spanien. Die EHIC und Reiseversicherungen werden nicht anerkannt.

Kann ich mich später freiwillig öffentlich versichern?

Ja, über den convenio especial, eine freiwillige Mitgliedschaft gegen Beitrag. Er steht aber erst nach 12 Monaten im padrón offen. Für die erste Anmeldung brauchen Sie daher eine private Police oder ein S1.

Zahlt die deutsche Pflegeversicherung in Spanien?

Nur das Pflegegeld. Sachleistungen wie ein Pflegedienst werden bei Wohnsitz in Spanien nicht aus Deutschland bezahlt.

Wir beraten Sie gern

Sagen Sie uns, wie Sie heute versichert sind und was Sie in Spanien planen. Wir zeigen Ihnen, welcher Schutz passt.

Telefon+34 868 290 730
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Passende Ratgeber

Hinweis: 247 Expat Insurance ist ein eingetragener Versicherungsvermittler und keine Kanzlei für Einwanderungsrecht. Über Aufenthaltsrechte und den Anspruch auf das S1 entscheiden die zuständigen Behörden und Krankenkassen. Der Versicherer prüft jeden Antrag individuell. Unsere Registrierungsdaten finden Sie im Aviso legal.