Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus in Spanien zählt vor allem ein Dokument: der Entlassungsbericht, auf Spanisch informe de alta. Er steuert alles, was danach kommt: Nachsorge, Rezepte, die Abrechnung mit der Versicherung und die Information Ihres Hausarztes in Spanien oder in der Heimat.
Angebot anfordern WhatsApp +34 613 26 88 98In Deutschland kennen Sie den Arztbrief und das Entlassmanagement. In Spanien übernimmt der informe de alta diese Rolle.
Jedes Krankenhaus in Spanien, öffentlich oder privat, muss Ihnen bei der Entlassung einen schriftlichen Bericht geben. Das regelt das Patientenrechtegesetz Ley 41/2002. Sie haben außerdem das Recht auf eine Kopie Ihrer Krankenakte.
Hier lesen Sie, was im Bericht stehen muss, was Sie vor dem Verlassen der Station prüfen sollten und wie es danach weitergeht.
Die wichtigsten Punkte rund um die Entlassung.
Jedes Krankenhaus, öffentlich oder privat, muss Ihnen bei der Entlassung einen schriftlichen Bericht geben.
Prüfen Sie Diagnose, Medikamente und Nachsorgetermin, bevor Sie die Station verlassen.
Ohne Bericht stocken Versicherungsfälle und Nachbehandlung.
Mit S1 oder spanischer Gesundheitskarte sollten Sie im öffentlichen Krankenhaus keine Rechnung bekommen. Passiert es doch, lässt sich das meist klären.
Für einen Rücktransport nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz brauchen Sie eine Reise- oder Rückholversicherung.
Bei Problemen mit Unterlagen, Rechnungen oder Sprache hilft der Patientenservice (atención al paciente), den jedes spanische Krankenhaus hat.
Der informe de alta ist überall ähnlich aufgebaut. Er enthält in der Regel:
Gut zu wissen: Krankenhäuser müssen Ihre Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren. Sie haben das Recht auf eine Kopie Ihrer Krankenakte.
Diese Punkte erledigen Sie am besten, bevor Sie das Krankenhaus verlassen.
Für Ihren Hausarzt in der Heimat oder für Angehörige reicht oft eine einfache Übersetzung.
Nicht jeder kann nach der Entlassung selbst nach Hause fahren.
Nach der Entlassung teilen sich Krankenhaus und Gesundheitszentrum die Nachsorge.
Wer zahlt, hängt davon ab, wie Sie versichert sind.
Gut versichert, bevor Sie ins Krankenhaus müssen.
Mit eingetragenem S1 und Gesundheitskarte sind Sie im öffentlichen Krankenhaus wie spanische Versicherte gestellt.
Wer weder S1 noch Seguridad Social hat, braucht eine private Krankenversicherung. Für das Certificado de Registro muss sie vollständig sein, ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten. Siehe Krankenversicherung für die Residencia.
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Ohne Gesundheitsfragebogen sind auch Vorerkrankungen versichert. Die Zusatzversicherung ergänzt nur S1 oder Seguridad Social und zählt nie für das Certificado de Registro oder ein Visum.
Was Patienten und Angehörige am häufigsten fragen.
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Was Sie im Notfall wissen sollten.
Hilfe zu Hause nach dem Krankenhaus: öffentliche Hilfe, Pflegedienst, Pflegekraft.
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Wie das öffentliche und das private System in Spanien zusammenspielen.
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