Entlassung aus dem Krankenhaus in Spanien: der informe de alta

Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus in Spanien zählt vor allem ein Dokument: der Entlassungsbericht, auf Spanisch informe de alta. Er steuert alles, was danach kommt: Nachsorge, Rezepte, die Abrechnung mit der Versicherung und die Information Ihres Hausarztes in Spanien oder in der Heimat.

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Der Entlassungsbericht: was die Entlassung in Spanien bedeutet

In Deutschland kennen Sie den Arztbrief und das Entlassmanagement. In Spanien übernimmt der informe de alta diese Rolle.

Jedes Krankenhaus in Spanien, öffentlich oder privat, muss Ihnen bei der Entlassung einen schriftlichen Bericht geben. Das regelt das Patientenrechtegesetz Ley 41/2002. Sie haben außerdem das Recht auf eine Kopie Ihrer Krankenakte.

Hier lesen Sie, was im Bericht stehen muss, was Sie vor dem Verlassen der Station prüfen sollten und wie es danach weitergeht.

Ley 41/2002Das spanische Patientenrechtegesetz: Ihr Anspruch auf einen schriftlichen Entlassungsbericht
7 PunkteDaten, Aufnahmegrund, Vorgeschichte, Diagnose, Behandlung, Verlauf, Empfehlungen
5 JahreSo lange müssen Krankenhäuser Ihre Unterlagen mindestens aufbewahren
CIE-10Der internationale ICD-10-Code der Diagnose erleichtert die Übersetzung

Das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Punkte rund um die Entlassung.

Anspruch auf den Bericht

Jedes Krankenhaus, öffentlich oder privat, muss Ihnen bei der Entlassung einen schriftlichen Bericht geben.

Vor dem Gehen prüfen

Prüfen Sie Diagnose, Medikamente und Nachsorgetermin, bevor Sie die Station verlassen.

Jede Seite fotografieren

Ohne Bericht stocken Versicherungsfälle und Nachbehandlung.

Mit S1 keine Rechnung

Mit S1 oder spanischer Gesundheitskarte sollten Sie im öffentlichen Krankenhaus keine Rechnung bekommen. Passiert es doch, lässt sich das meist klären.

Rücktransport ist keine Krankenhausleistung

Für einen Rücktransport nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz brauchen Sie eine Reise- oder Rückholversicherung.

Hilfe im Krankenhaus

Bei Problemen mit Unterlagen, Rechnungen oder Sprache hilft der Patientenservice (atención al paciente), den jedes spanische Krankenhaus hat.

Was im Entlassungsbericht bei der Krankenhaus-Entlassung in Spanien steht

Der informe de alta ist überall ähnlich aufgebaut. Er enthält in der Regel:

  • Ihre Daten und die des Krankenhauses. Name, NIE oder Ausweisnummer, Geburtsdatum, Station, behandelnder Arzt, Aufnahme- und Entlassungsdatum.
  • Aufnahmegrund (motivo de ingreso). Warum Sie gekommen sind, etwa Brustschmerz, Sturz oder eine geplante Operation.
  • Vorgeschichte (antecedentes). Frühere Erkrankungen, Allergien, Medikamente.
  • Diagnose (juicio clínico oder diagnóstico principal). Meist mit dem internationalen ICD-10-Code (CIE-10). Das erleichtert die Übersetzung.
  • Behandlung (tratamiento realizado). Operationen, Untersuchungen, Medikamente.
  • Verlauf (evolución). Wie es Ihnen während des Aufenthalts ging.
  • Empfehlungen (recomendaciones al alta). Medikamente, Verhalten, Nachsorgetermin und Warnzeichen (signos de alarma), bei denen Sie wiederkommen sollten.

Gut zu wissen: Krankenhäuser müssen Ihre Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren. Sie haben das Recht auf eine Kopie Ihrer Krankenakte.

Checkliste vor dem Verlassen der Station

Diese Punkte erledigen Sie am besten, bevor Sie das Krankenhaus verlassen.

  • Bericht in der Hand. Ein mündliches „Sie können gehen“ reicht nicht. Lassen Sie sich den unterschriebenen Bericht geben.
  • Alles lesen. Stimmen Diagnose, Medikamentenliste und Termin? Fehler lassen sich jetzt leicht korrigieren, später nur über das Archiv.
  • Fotos machen. Fotografieren Sie jede Seite und speichern Sie die Bilder sicher.
  • Nachsorgetermin bestätigen. Fragen Sie: ¿Está ya la cita programada? Das heißt: „Ist der Termin schon eingetragen?“
  • Rezept prüfen. Neue Medikamente stehen meist als elektronisches Rezept (receta electrónica) auf Ihrer Gesundheitskarte. Prüfen Sie in der Apotheke auf dem Heimweg, ob es abrufbar ist.
  • Begleitperson organisieren. Nach Narkose oder Sedierung erwarten Krankenhäuser, dass Sie jemand abholt.
  • Rechnung aufschlüsseln lassen. Wenn Sie eine Rechnung bekommen, verlangen Sie eine Einzelaufstellung (factura desglosada).

Übersetzung des Berichts

Für Ihren Hausarzt in der Heimat oder für Angehörige reicht oft eine einfache Übersetzung.

  • Eigene Übersetzung. Für den Hausarzt oder die Familie genügt oft eine Übersetzung mit einem Übersetzungsprogramm. Der Aufbau ist einheitlich, die ICD-10-Codes sind international.
  • Versicherungen. Sie akzeptieren häufig das spanische Original. Fragen Sie nach, bevor Sie eine Übersetzung bezahlen.
  • Beglaubigte Übersetzung (traducción jurada). Eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer brauchen Sie meist nur für Behörden oder Gerichte.

Nach Hause: Krankentransport

Nicht jeder kann nach der Entlassung selbst nach Hause fahren.

  • Ärztliche Verordnung. Können Sie nicht gehen oder brauchen Sie Sauerstoff, kann der Arzt einen nicht dringenden Krankentransport (transporte sanitario no urgente) verordnen.
  • Öffentlich versichert. Mit ärztlicher Verordnung ist der Transport für öffentlich Versicherte kostenlos.
  • Ohne Verordnung. Dann zahlen Sie einen privaten Krankenwagen selbst.
  • Privat versichert. Private Krankenversicherungen übernehmen einen ärztlich verordneten Transport oft im Rahmen der Krankenhausleistung. Prüfen Sie Ihre Bedingungen.
  • Rücktransport in die Heimat. Ein Rücktransport nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz ist etwas anderes. Er fällt unter eine Reise- oder Rückholversicherung und muss vorher mit deren Notrufzentrale abgestimmt werden.

Nachsorge: öffentlich und privat

Nach der Entlassung teilen sich Krankenhaus und Gesundheitszentrum die Nachsorge.

  • Termin in der Krankenhausambulanz. Im öffentlichen System nennt der Bericht einen Termin in der Ambulanz (consulta externa).
  • Ihr Gesundheitszentrum. Das centro de salud übernimmt Wundkontrollen, Blutdruck, Folgerezepte und, wenn Sie in Spanien arbeiten, die Krankschreibung.
  • In der ersten Woche zum Hausarzt. Gehen Sie in der ersten Woche nach der Entlassung zu Ihrem Hausarzt, auch wenn der Krankenhaustermin erst in einigen Wochen ist.
  • Private Krankenversicherung nutzen. Auch nach einem Aufenthalt im öffentlichen Krankenhaus, etwa für schnelle Facharztkontrollen, Bildgebung oder Physiotherapie. Ihr Versicherer braucht dafür den informe de alta. Rufen Sie ihn möglichst noch am Tag der Entlassung an.
  • Hilfe zu Hause. Wer länger Unterstützung braucht, findet Informationen unter häusliche Pflege in Spanien.

Rechnungen mit S1, EHIC oder privater Zahlung

Wer zahlt, hängt davon ab, wie Sie versichert sind.

  • S1-Inhaber. Mit eingetragenem S1 und spanischer Gesundheitskarte sind Sie wie spanische Versicherte gestellt. Bekommen Sie trotzdem eine Rechnung, gehen Sie mit Rechnung, S1-Bestätigung und Gesundheitskarte zum Patientenservice und lassen die Rechnung stornieren. Das passiert vor allem in den ersten Monaten nach der Anmeldung. Mehr unter S1-Formular in Spanien.
  • Besucher mit EHIC. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt medizinisch notwendige Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts im öffentlichen System. Sie ist kein Nachweis für die Residencia.
  • Privat bezahlt. Nach EU-Recht können Sie sich in manchen Fällen Kosten bis zur Höhe der öffentlichen Tarife von Ihrer Kasse im Heimatland erstatten lassen. Dafür brauchen Sie den Bericht und eine aufgeschlüsselte Rechnung.

Welcher Schutz zu Ihnen passt

Gut versichert, bevor Sie ins Krankenhaus müssen.

Mit S1 öffentlich versichert

Mit eingetragenem S1 und Gesundheitskarte sind Sie im öffentlichen Krankenhaus wie spanische Versicherte gestellt.

Ohne öffentlichen Schutz

Wer weder S1 noch Seguridad Social hat, braucht eine private Krankenversicherung. Für das Certificado de Registro muss sie vollständig sein, ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten. Siehe Krankenversicherung für die Residencia.

Facharzt-Zusatzversicherung

Öffentlich versichert und Sie möchten Fachärzte schneller sehen? Unsere Facharzt-Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen bietet weniger als eine Vollversicherung, deckt aber alle Fachärzte ab.

Vorerkrankungen versichert

Ohne Gesundheitsfragebogen sind auch Vorerkrankungen versichert. Die Zusatzversicherung ergänzt nur S1 oder Seguridad Social und zählt nie für das Certificado de Registro oder ein Visum.

Häufige Fragen zur Entlassung aus dem Krankenhaus in Spanien

Was Patienten und Angehörige am häufigsten fragen.

Muss mir das Krankenhaus einen schriftlichen Entlassungsbericht geben?
Ja. Nach dem spanischen Patientenrechtegesetz (Ley 41/2002) haben Sie bei der Entlassung Anspruch auf einen schriftlichen Bericht, im öffentlichen wie im privaten Krankenhaus.
Was ist eine „alta voluntaria“?
Wenn Sie das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat verlassen, unterschreiben Sie eine Erklärung über das Risiko. Eine Versicherung kann das bei späteren Leistungen berücksichtigen.
Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
Meist nicht. Ärzte und viele Versicherungen akzeptieren das spanische Original oder eine einfache Übersetzung. Beglaubigte Übersetzungen verlangen vor allem Behörden und Gerichte.
Organisiert das Krankenhaus den Transport nach Hause?
Nur wenn es medizinisch nötig ist und der Arzt einen Krankentransport verordnet. Sonst fahren Sie selbst oder lassen sich abholen.
Was tue ich, wenn ich den Bericht verloren habe?
Gehen Sie mit Ausweis und Gesundheitskarte zum Patientenservice (atención al paciente) des Krankenhauses. Dort bekommen Sie eine neue Kopie. In vielen Regionen finden Sie den Bericht auch in der Gesundheits-App.
Ich habe ein S1. Darf mir ein öffentliches Krankenhaus eine Rechnung schicken?
Nein, wenn Ihr S1 eingetragen ist und Sie eine Gesundheitskarte haben. Lassen Sie eine irrtümliche Rechnung über den Patientenservice stornieren.
Kann ich nach einem öffentlichen Krankenhausaufenthalt meine private Versicherung nutzen?
Ja, für die Nachsorge, etwa Facharztkontrollen, Bildgebung oder Physiotherapie. Der Versicherer braucht dafür den Entlassungsbericht.

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