Viele Residenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz möchten in Spanien alt werden, im eigenen Zuhause. Irgendwann stellt sich dann die Frage nach häuslicher Pflege in Spanien, auf Spanisch cuidado a domicilio. Hier lesen Sie, welche drei Wege es gibt, was sie ungefähr kosten, was Sie aus der Heimat mitnehmen können und was eine Krankenversicherung leistet.
Angebot anfordern WhatsApp +34 613 26 88 98In Spanien sind zwei Dinge getrennt. Die häusliche Krankenpflege (atención domiciliaria oder enfermería a domicilio) übernimmt das öffentliche Gesundheitssystem für Patienten, die das Haus nicht verlassen können: Verbandswechsel, Injektionen, Schmerztherapie.
Die Pflege im Alltag (cuidado a domicilio) umfasst Waschen, Anziehen, Mahlzeiten, Einkaufen, die Erinnerung an Medikamente und Gesellschaft. Diese Hilfe leistet das Gesundheitssystem nicht. Viele Familien merken das erst, wenn die Krankenschwester aus dem centro de salud wieder geht.
Für die Hilfe im Alltag gibt es drei Wege: die öffentliche Hilfe über die Gemeinde, einen privaten Pflegedienst oder eine selbst angestellte Pflegekraft. Die öffentliche Hilfe ist günstig, aber langsam. Schneller sind die beiden privaten Wege.
Sechs Punkte, die Sie kennen sollten, bevor Sie den ersten Anruf machen.
Bei Bedarf schickt es Pflegekräfte für medizinische Aufgaben nach Hause, etwa für Wundversorgung oder Spritzen. Hilfe beim Waschen, Kochen oder Begleitung gehört nicht dazu.
Hilfe im Alltag gibt es über das Pflegegesetz und die Gemeinde. Sie setzt derzeit fünf Jahre Wohnsitz in Spanien voraus, und bis zum ersten Einsatz vergehen oft viele Monate.
Schneller geht es mit einem privaten Pflegedienst oder einer selbst angestellten Pflegekraft.
Eine selbst beschäftigte Pflegekraft müssen Sie bei der Seguridad Social anmelden, unabhängig von der Stundenzahl.
Die deutsche Pflegeversicherung zahlt im Ausland nur Pflegegeld, keine Sachleistungen.
Eine Krankenversicherung deckt die medizinische Seite: Ärzte, Krankenhaus und je nach Tarif Physiotherapie. Den Lohn einer Pflegekraft zahlt sie nicht.
Die Wege unterscheiden sich bei Papierkram, Kosten und Tempo.
Grundlage ist das spanische Pflegegesetz (Ley 39/2006, Ley de Dependencia). Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Gemeinde.
Sie stellen den Antrag bei den Sozialdiensten Ihrer Gemeinde. Mitbringen: Meldebescheinigung (padrón), Ausweis, Einkommensnachweise und ärztliche Berichte.
Bei der valoración de dependencia kommt eine Gutachterin zu Ihnen nach Hause. Ergebnis ist ein Pflegegrad: I (mäßig), II (schwer) oder III (sehr schwer).
Im Programa Individual de Atención steht, welche Leistungen Sie bekommen, etwa Stunden häuslicher Hilfe, Hausnotruf, Tagespflege oder Geldleistungen.
Der Bescheid nennt Ihren Eigenanteil (copago). Er hängt von Ihrem Einkommen ab.
Ein Dienst, den die Gemeinde beauftragt, kommt zu Ihnen, meist für ein bis zwei Stunden pro Termin.
Das Gesetz verlangt derzeit fünf Jahre Wohnsitz in Spanien, davon die zwei Jahre direkt vor dem Antrag. Es wird gerade reformiert. Fragen Sie bei den Sozialdiensten nach dem aktuellen Stand und ob für EU-Bürger oder S1-Inhaber besondere Regeln gelten. Auch mit Anspruch dauert es oft viele Monate.
Die Zahlen sind grobe Richtwerte. Die Preise unterscheiden sich je nach Region, Uhrzeit und Anbieter.
Wer eine Pflegekraft direkt beschäftigt, ist Arbeitgeber im Sonderregime für Hausangestellte. Diese Punkte gehören dazu.
Die Anmeldung ist Pflicht, unabhängig von der Stundenzahl. Bei weniger als 60 Stunden im Monat kann die Pflegekraft die Anmeldung nach Absprache selbst übernehmen.
Dazu kommen monatliche Beiträge, bezahlter Urlaub und eine Abrechnung bei Vertragsende.
Die Pflegekraft bekommt mindestens den spanischen Mindestlohn, anteilig nach Stunden.
Wohnt die Pflegekraft bei Ihnen (interna), dürfen Kost und Logis höchstens 30 % des Lohns ausmachen.
Zusätzlich zur Arbeitszeit sind bis zu 20 Stunden Anwesenheitszeit pro Woche möglich. 36 Stunden Ruhezeit am Stück pro Woche sind Pflicht.
Ohne Vertrag kann die Pflegekraft später Beiträge, Urlaub und Abfindung nachfordern. Ein Gestor, ein spanischer Steuer- und Sozialberater, hilft bei Vertrag und Anmeldung.
Klären Sie Ihre Ansprüche möglichst vor dem Umzug.
Diese Fehler lassen sich leicht vermeiden.
Bis die erste Stunde geleistet wird, vergehen oft viele Monate.
Eine Pflegekraft ohne Vertrag und Anmeldung kann teuer werden.
Das Gesundheitssystem übernimmt nur die medizinische Seite.
Ohne padrón und gültige Aufenthaltsbescheinigung gibt es keine spanischen Leistungen.
Sprechen Sie das Thema in der Familie an, solange noch Zeit ist.
Nach einem Krankenhausaufenthalt beginnt die Pflege oft plötzlich. Lesen Sie dazu unsere Seite zur Entlassung aus dem Krankenhaus.
Wir sagen es offen: Keine Krankenversicherung zahlt den Lohn Ihrer Pflegekraft. Die Hilfe im Alltag finanzieren Sie über eigenes Geld, Pflegegeld aus der Heimat oder spanische Leistungen.
Eine Krankenversicherung deckt Arztbesuche, Fachärzte und Krankenhaus, je nach Tarif auch Physiotherapie oder Leistungen nach einem Krankenhausaufenthalt.
Melden Sie Ihrem Versicherer wichtige Ereignisse wie einen Sturz oder eine neue Diagnose frühzeitig. Dann werden Leistungen rechtzeitig genehmigt.
Mit S1 sind Sie öffentlich versichert. Für schnellere Facharzttermine gibt es unsere Facharzt-Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen: weniger als eine Vollversicherung, aber alle Fachärzte.
Weil es keinen Gesundheitsfragebogen gibt, sind auch Vorerkrankungen versichert. Die Zusatzversicherung ergänzt nur den öffentlichen Schutz und zählt nie für das Certificado de Registro oder ein Visum.
Lesen Sie unsere Seiten Krankenversicherung für Rentner in Spanien und Krankenversicherung ab 65.
Eine Sterbegeld- und Rückführungsversicherung nimmt Angehörigen später Kosten und Organisation ab.
Pflege zu Hause ist ein Teil der Planung. Die medizinische Absicherung und die Vorsorge für die Familie gehören dazu.


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Angebot anfordern247 Expat Insurance ist ein eingetragener Versicherungsvermittler und keine Kanzlei für Einwanderungs- oder Arbeitsrecht. Über Aufenthaltsrechte, Pflegeleistungen und das S1 entscheiden die zuständigen Behörden, Pflege- und Krankenkassen. Der Versicherer prüft jeden Antrag individuell. Für Arbeitsverträge mit Pflegekräften wenden Sie sich an einen Fachberater. Unsere Registrierungsdaten finden Sie im Aviso legal.