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Häusliche Pflege in Spanien: was Sie wissen sollten

Viele Residenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz möchten in Spanien alt werden, im eigenen Zuhause. Irgendwann stellt sich dann die Frage nach häuslicher Pflege in Spanien, auf Spanisch cuidado a domicilio. Hier lesen Sie, welche drei Wege es gibt, was sie ungefähr kosten, was Sie aus der Heimat mitnehmen können und was eine Krankenversicherung leistet.

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Häusliche Pflege in Spanien: medizinische Pflege und Hilfe im Alltag

In Spanien sind zwei Dinge getrennt. Die häusliche Krankenpflege (atención domiciliaria oder enfermería a domicilio) übernimmt das öffentliche Gesundheitssystem für Patienten, die das Haus nicht verlassen können: Verbandswechsel, Injektionen, Schmerztherapie.

Die Pflege im Alltag (cuidado a domicilio) umfasst Waschen, Anziehen, Mahlzeiten, Einkaufen, die Erinnerung an Medikamente und Gesellschaft. Diese Hilfe leistet das Gesundheitssystem nicht. Viele Familien merken das erst, wenn die Krankenschwester aus dem centro de salud wieder geht.

Für die Hilfe im Alltag gibt es drei Wege: die öffentliche Hilfe über die Gemeinde, einen privaten Pflegedienst oder eine selbst angestellte Pflegekraft. Die öffentliche Hilfe ist günstig, aber langsam. Schneller sind die beiden privaten Wege.

Ley 39/2006Das spanische Pflegegesetz (Ley de Dependencia), Grundlage der öffentlichen Hilfe im Alltag, im BOE ↗
5 JahreWohnsitz in Spanien verlangt das Gesetz derzeit für einen Antrag, davon die zwei Jahre direkt davor
10–15 €Richtwert pro Stunde brutto für eine selbst angestellte Pflegekraft 2026, plus Arbeitgeberbeiträge
3 GradePflegegrad I (mäßig), II (schwer) oder III (sehr schwer) nach der Begutachtung

Das Wichtigste in Kürze

Sechs Punkte, die Sie kennen sollten, bevor Sie den ersten Anruf machen.

1. Das Gesundheitssystem pflegt nur medizinisch

Bei Bedarf schickt es Pflegekräfte für medizinische Aufgaben nach Hause, etwa für Wundversorgung oder Spritzen. Hilfe beim Waschen, Kochen oder Begleitung gehört nicht dazu.

2. Öffentliche Hilfe dauert

Hilfe im Alltag gibt es über das Pflegegesetz und die Gemeinde. Sie setzt derzeit fünf Jahre Wohnsitz in Spanien voraus, und bis zum ersten Einsatz vergehen oft viele Monate.

3. Privat geht es schneller

Schneller geht es mit einem privaten Pflegedienst oder einer selbst angestellten Pflegekraft.

4. Wer anstellt, wird Arbeitgeber

Eine selbst beschäftigte Pflegekraft müssen Sie bei der Seguridad Social anmelden, unabhängig von der Stundenzahl.

5. Pflegegeld aus Deutschland

Die deutsche Pflegeversicherung zahlt im Ausland nur Pflegegeld, keine Sachleistungen.

6. Keine Krankenversicherung zahlt die Pflegekraft

Eine Krankenversicherung deckt die medizinische Seite: Ärzte, Krankenhaus und je nach Tarif Physiotherapie. Den Lohn einer Pflegekraft zahlt sie nicht.

Drei Wege zur häuslichen Pflege in Spanien

Die Wege unterscheiden sich bei Papierkram, Kosten und Tempo.

  • Weg 1: öffentliche Hilfe über die Gemeinde. Sie stellen den Antrag bei den Sozialdiensten (servicios sociales) Ihrer Gemeinde. Nach einer Begutachtung erhalten Sie einen Pflegegrad und einen Pflegeplan. Die Gemeinde beauftragt dann einen Dienst für die häusliche Hilfe (Servicio de Ayuda a Domicilio). Sie zahlen einen Eigenanteil nach Einkommen. Günstig, wenn es einmal läuft, aber langsam bis zum Start.
  • Weg 2: privater Pflegedienst. Ein Pflegedienst (empresa de servicios a domicilio) schickt geschulte, versicherte Kräfte zu vereinbarten Zeiten. Sie zahlen den Dienst. Der Dienst kümmert sich um Lohn, Sozialversicherung und Vertretung bei Krankheit oder Urlaub. Das ist der einfachste und schnellste Weg.
  • Weg 3: Pflegekraft selbst anstellen. Sie beschäftigen eine Pflegekraft direkt, stundenweise oder als Kraft, die bei Ihnen wohnt (interna). Das ist pro Stunde am günstigsten. Sie werden aber Arbeitgeber im Sonderregime für Hausangestellte (Sistema Especial de Empleados de Hogar).
  • Rotes Kreuz und Caritas. Schneller als die Gemeinde sind oft das Rote Kreuz (Cruz Roja) und Caritas. Beide bieten in vielen Orten Begleitdienste und einen Hausnotruf an.
  • Hausnotruf (teleasistencia). Viele Gemeinden vermitteln den Hausnotruf für ältere Menschen, die allein leben. Fragen Sie bei den Sozialdiensten danach.

Öffentliche Hilfe: so läuft der Antrag ab

Grundlage ist das spanische Pflegegesetz (Ley 39/2006, Ley de Dependencia). Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Gemeinde.

Schritt 1: Antrag bei der Gemeinde

Sie stellen den Antrag bei den Sozialdiensten Ihrer Gemeinde. Mitbringen: Meldebescheinigung (padrón), Ausweis, Einkommensnachweise und ärztliche Berichte.

Schritt 2: Begutachtung

Bei der valoración de dependencia kommt eine Gutachterin zu Ihnen nach Hause. Ergebnis ist ein Pflegegrad: I (mäßig), II (schwer) oder III (sehr schwer).

Schritt 3: Pflegeplan

Im Programa Individual de Atención steht, welche Leistungen Sie bekommen, etwa Stunden häuslicher Hilfe, Hausnotruf, Tagespflege oder Geldleistungen.

Schritt 4: Bescheid mit Eigenanteil

Der Bescheid nennt Ihren Eigenanteil (copago). Er hängt von Ihrem Einkommen ab.

Schritt 5: Erste Einsätze

Ein Dienst, den die Gemeinde beauftragt, kommt zu Ihnen, meist für ein bis zwei Stunden pro Termin.

Wichtig für Zugezogene

Das Gesetz verlangt derzeit fünf Jahre Wohnsitz in Spanien, davon die zwei Jahre direkt vor dem Antrag. Es wird gerade reformiert. Fragen Sie bei den Sozialdiensten nach dem aktuellen Stand und ob für EU-Bürger oder S1-Inhaber besondere Regeln gelten. Auch mit Anspruch dauert es oft viele Monate.

Was häusliche Pflege in Spanien kostet: Richtwerte 2026

Die Zahlen sind grobe Richtwerte. Die Preise unterscheiden sich je nach Region, Uhrzeit und Anbieter.

  • Privater Pflegedienst. Etwa 15 bis 25 Euro pro Stunde, am Wochenende und nachts mehr. Oft gibt es Mindeststunden pro Einsatz.
  • Pflegekraft selbst angestellt. Rund 10 bis 15 Euro brutto pro Stunde, dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Bezahlt wird mindestens der spanische Mindestlohn, anteilig nach Stunden.
  • Pflegekraft, die bei Ihnen wohnt (interna). Kost und Logis zählen zum Lohn, dürfen aber höchstens 30 % davon ausmachen. Dazu kommen die Beiträge zur Sozialversicherung.
  • Rund um die Uhr. Eine interna ist keine 24-Stunden-Pflege. Für eine Betreuung rund um die Uhr brauchen Sie mehrere Kräfte oder einen Pflegedienst.
  • Öffentliche Hilfe. Sie zahlen einen Eigenanteil, der sich nach Ihrem Einkommen richtet. Die Höhe steht in Ihrem Bescheid.

Pflegekraft selbst anstellen: Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Wer eine Pflegekraft direkt beschäftigt, ist Arbeitgeber im Sonderregime für Hausangestellte. Diese Punkte gehören dazu.

Anmeldung bei der Seguridad Social

Die Anmeldung ist Pflicht, unabhängig von der Stundenzahl. Bei weniger als 60 Stunden im Monat kann die Pflegekraft die Anmeldung nach Absprache selbst übernehmen.

Schriftlicher Vertrag

Dazu kommen monatliche Beiträge, bezahlter Urlaub und eine Abrechnung bei Vertragsende.

Mindestlohn

Die Pflegekraft bekommt mindestens den spanischen Mindestlohn, anteilig nach Stunden.

Kost und Logis

Wohnt die Pflegekraft bei Ihnen (interna), dürfen Kost und Logis höchstens 30 % des Lohns ausmachen.

Arbeits- und Ruhezeiten

Zusätzlich zur Arbeitszeit sind bis zu 20 Stunden Anwesenheitszeit pro Woche möglich. 36 Stunden Ruhezeit am Stück pro Woche sind Pflicht.

Nicht „schwarz“ bezahlen

Ohne Vertrag kann die Pflegekraft später Beiträge, Urlaub und Abfindung nachfordern. Ein Gestor, ein spanischer Steuer- und Sozialberater, hilft bei Vertrag und Anmeldung.

Was Sie aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz mitnehmen können

Klären Sie Ihre Ansprüche möglichst vor dem Umzug.

  • Deutschland. Wer gesetzlich pflegeversichert ist und in ein EU-Land zieht, bekommt dort in der Regel weiter Pflegegeld. Sachleistungen, also ein bezahlter Pflegedienst, gibt es im Ausland nicht. Klären Sie Ihren Anspruch mit Ihrer Pflegekasse.
  • Österreich und Schweiz. Fragen Sie bei Ihrer Pensionsversicherung oder Ausgleichskasse nach, welche Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ins Ausland gezahlt werden.
  • Alle Leistungen angeben. Pflegegeld aus der Heimat und spanische Leistungen können sich gegenseitig beeinflussen. Geben Sie bei beiden Stellen alle Leistungen an.

Häufige Fehler bei der häuslichen Pflege

Diese Fehler lassen sich leicht vermeiden.

1. Nur auf die öffentliche Hilfe warten

Bis die erste Stunde geleistet wird, vergehen oft viele Monate.

2. Ohne Vertrag beschäftigen

Eine Pflegekraft ohne Vertrag und Anmeldung kann teuer werden.

3. Krankenpflege und Alltagshilfe verwechseln

Das Gesundheitssystem übernimmt nur die medizinische Seite.

4. Die Anmeldung vernachlässigen

Ohne padrón und gültige Aufenthaltsbescheinigung gibt es keine spanischen Leistungen.

5. Zu spät planen

Sprechen Sie das Thema in der Familie an, solange noch Zeit ist.

6. Die Entlassung nicht vorbereiten

Nach einem Krankenhausaufenthalt beginnt die Pflege oft plötzlich. Lesen Sie dazu unsere Seite zur Entlassung aus dem Krankenhaus.

Was eine Krankenversicherung leistet und was nicht

Wir sagen es offen: Keine Krankenversicherung zahlt den Lohn Ihrer Pflegekraft. Die Hilfe im Alltag finanzieren Sie über eigenes Geld, Pflegegeld aus der Heimat oder spanische Leistungen.

Die medizinische Seite

Eine Krankenversicherung deckt Arztbesuche, Fachärzte und Krankenhaus, je nach Tarif auch Physiotherapie oder Leistungen nach einem Krankenhausaufenthalt.

Früh melden

Melden Sie Ihrem Versicherer wichtige Ereignisse wie einen Sturz oder eine neue Diagnose frühzeitig. Dann werden Leistungen rechtzeitig genehmigt.

Mit S1: Facharzt-Zusatzversicherung

Mit S1 sind Sie öffentlich versichert. Für schnellere Facharzttermine gibt es unsere Facharzt-Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen: weniger als eine Vollversicherung, aber alle Fachärzte.

Ohne Gesundheitsfragebogen

Weil es keinen Gesundheitsfragebogen gibt, sind auch Vorerkrankungen versichert. Die Zusatzversicherung ergänzt nur den öffentlichen Schutz und zählt nie für das Certificado de Registro oder ein Visum.

Ohne öffentlichen Schutz

Lesen Sie unsere Seiten Krankenversicherung für Rentner in Spanien und Krankenversicherung ab 65.

Für den letzten Abschnitt

Eine Sterbegeld- und Rückführungsversicherung nimmt Angehörigen später Kosten und Organisation ab.

Häufige Fragen zur häuslichen Pflege in Spanien

Habe ich als EU-Bürger Anspruch auf die spanische Pflegehilfe?
Legal in Spanien gemeldete Personen können einen Antrag stellen. Das Gesetz verlangt derzeit aber fünf Jahre Wohnsitz in Spanien, davon die letzten zwei direkt vor dem Antrag. Fragen Sie bei den Sozialdiensten Ihrer Gemeinde nach dem aktuellen Stand.
Was kostet häusliche Pflege in Spanien?
Als grobe Richtwerte für 2026: Ein privater Pflegedienst kostet etwa 15 bis 25 Euro pro Stunde. Eine selbst angestellte Pflegekraft kostet etwa 10 bis 15 Euro brutto pro Stunde plus Sozialversicherungsbeiträge. Die Preise schwanken je nach Region und Uhrzeit.
Muss ich eine Pflegekraft bei der Sozialversicherung anmelden?
Ja, unabhängig von der Stundenzahl. Bei weniger als 60 Stunden im Monat kann die Pflegekraft die Anmeldung nach Absprache selbst übernehmen. Sie brauchen außerdem einen schriftlichen Vertrag.
Bekomme ich mein deutsches Pflegegeld in Spanien?
In der Regel ja, wenn Sie gesetzlich pflegeversichert sind. Sachleistungen wie ein bezahlter Pflegedienst werden im Ausland nicht erbracht. Klären Sie das vor dem Umzug mit Ihrer Pflegekasse.
Zahlt meine Krankenversicherung eine Pflegekraft?
Nein. Eine Krankenversicherung deckt medizinische Leistungen, nicht die Hilfe im Alltag. Je nach Tarif sind Leistungen wie Physiotherapie oder Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt enthalten.
Wen rufe ich zuerst an, wenn ein Angehöriger plötzlich nicht mehr allein zurechtkommt?
Zuerst den Hausarzt im Gesundheitszentrum. Er kann häusliche Krankenpflege veranlassen und die Sozialdienste einschalten. Parallel stellen Sie den Antrag bei der Gemeinde. Für sofortige Hilfe wenden Sie sich an einen privaten Pflegedienst, das Rote Kreuz oder Caritas.

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247 Expat Insurance ist ein eingetragener Versicherungsvermittler und keine Kanzlei für Einwanderungs- oder Arbeitsrecht. Über Aufenthaltsrechte, Pflegeleistungen und das S1 entscheiden die zuständigen Behörden, Pflege- und Krankenkassen. Der Versicherer prüft jeden Antrag individuell. Für Arbeitsverträge mit Pflegekräften wenden Sie sich an einen Fachberater. Unsere Registrierungsdaten finden Sie im Aviso legal.