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Testament in Spanien: so sichern Sie Ihre Familie richtig ab

Sie haben eine Wohnung an der Costa Blanca, ein Konto in Spanien und leben dort einen großen Teil des Jahres? Dann sollten Sie über ein Testament in Spanien nachdenken. Seit 2015 bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung, welches Erbrecht gilt. Ohne klare Regelung kann das spanische Recht greifen, mit anderen Pflichtteilen als zu Hause. Ein kurzer Termin beim spanischen Notar schafft Klarheit. Hier lesen Sie, wie das funktioniert, was es kostet und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

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Bei der DGSFP eingetragenFür Residenten aus Deutschland, Österreich und der SchweizMontag bis Freitag, 09:00–20:00 Uhr

Welches Erbrecht gilt für Deutsche in Spanien?

Seit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012). Die Grundregel: Es gilt das Recht des Landes, in dem Sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Leben Sie überwiegend in Spanien, gilt also spanisches Erbrecht, und zwar für Ihr gesamtes Vermögen, auch das in Deutschland oder Österreich.

Sie können aber das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Ein Deutscher wählt deutsches Recht, eine Österreicherin österreichisches. Diese Rechtswahl muss ausdrücklich im Testament stehen. Ein Satz genügt, fehlen darf er nicht.

Für Schweizer wendet Spanien die Verordnung ebenfalls an. Auch Sie können Ihr Heimatrecht wählen. Lassen Sie die Wirkung in der Schweiz von einem Schweizer Notar prüfen.

Meist unter 100 €Notargebühr für ein einfaches offenes Testament (testamento abierto)
EU 650/2012Die EU-Erbrechtsverordnung, seit 17. August 2015: Sie können das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen
Zwei DrittelDer Anteil der Kinder (Legítima) im spanischen Zivilrecht, wenn Sie keine Rechtswahl treffen
15 ArbeitstageFrühestens dann können die Erben das Certificado de Últimas Voluntades beantragen

Das spanische Testament beim Notar: sechs Dinge, die Sie wissen sollten

Die Begriffe klingen juristisch, das System ist aber einfach. Das sind die Grundlagen.

Testamento abierto: der Normalfall

Das „offene Testament“ wird vom spanischen Notar aufgesetzt und vor ihm unterschrieben. Der Notar bewahrt das Original auf, Sie erhalten eine einfache Kopie. Die Erben bekommen nach dem Tod eine beglaubigte Ausfertigung (Copia autorizada). Fast alle Ausländer wählen diese Form.

Andere Formen: selten sinnvoll

Das verschlossene Testament (Testamento cerrado) und das handschriftliche Testament (Testamento ológrafo) sind möglich. Ein handschriftliches Testament muss nach dem Tod aber in einem gerichtlichen Verfahren bestätigt werden. Das kostet Zeit und Geld.

Zweisprachig

Der Notar unterschreibt nur, was er lesen kann. Üblich ist ein zweisprachiges Testament in zwei Spalten: Spanisch und Deutsch. Ist der Notar Ihrer Sprache nicht mächtig, kommt ein Dolmetscher dazu.

Zentral registriert

Der Notar meldet das Testament an das zentrale Testamentsregister in Madrid (Registro General de Actos de Última Voluntad). Registriert wird nur, dass es ein Testament gibt und bei welchem Notar es liegt.

Nur Spanien oder alles?

Häufig empfohlen: ein spanisches Testament nur für das Vermögen in Spanien und ein Testament zu Hause für alles andere. So können die Erben in jedem Land schneller handeln.

Europäisches Nachlasszeugnis

Für Erben aus der EU hilft das Europäische Nachlasszeugnis. Es weist die Erbenstellung in allen EU-Staaten nach, die an der Verordnung teilnehmen, auch in Spanien.

Pflichtteil in Spanien: warum die Rechtswahl so wichtig ist

Ohne Rechtswahl gilt meist das Recht Ihres Wohnsitzes. Wie stark sich das auswirkt, zeigt der Pflichtteil.

  • Spanisches Recht: Nach dem spanischen Zivilrecht (Código Civil) sind zwei Drittel des Nachlasses den Kindern vorbehalten (Legítima). Der überlebende Ehepartner erhält neben Kindern im Wesentlichen ein Nießbrauchrecht. Viele Paare wollen aber, dass zuerst der Partner alles erbt.
  • Deutsches Recht: Kinder erhalten einen Pflichtteil in Geld, die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Das ist für Ehepaare oft leichter zu planen. Wer deutsches Recht wählt, kann zum Beispiel ein Testament machen, in dem sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen.
  • Österreich und Schweiz: Auch Sie können das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Schweizer lassen die Wirkung in der Schweiz von einem Schweizer Notar prüfen.
  • Achtung, Regionen: Katalonien, das Baskenland, Navarra, Aragonien, Galicien und die Balearen haben eigenes Erbrecht (Derecho foral). In Katalonien beträgt der Pflichtteil der Kinder zum Beispiel nur ein Viertel. Ohne Rechtswahl gilt dort das regionale Recht.

Berliner Testament und zwei Testamente richtig kombinieren

Viele deutsche Ehepaare haben ein gemeinschaftliches Testament, oft ein Berliner Testament. In Spanien gelten dafür andere Regeln.

  • Gemeinschaftliche Testamente: Das spanische Zivilrecht verbietet sie in den meisten Regionen. Ein spanischer Notar macht deshalb für jeden Partner ein eigenes Testament.
  • Ähnliches Ergebnis: Mit Rechtswahl und aufeinander abgestimmtem Inhalt lässt sich ein ähnliches Ergebnis erreichen. Ob Ihr bestehendes deutsches gemeinschaftliches Testament für Ihr Vermögen in Spanien trägt, sollten Sie von einem Fachanwalt prüfen lassen.
  • Die Testamente müssen zueinander passen: Steht in einem neuen Testament „Ich widerrufe alle früheren Testamente“, ist das andere womöglich ungültig.
  • Begrenzt formulieren: zum Beispiel „Dieses Testament betrifft nur mein Vermögen in Spanien und widerruft keine Verfügungen über Vermögen in anderen Ländern.“
  • Dieselbe Rechtswahl: Beide Testamente sollten dieselbe Rechtswahl enthalten.

Typische Fälle

So kann es in der Praxis aussehen.

  • Rentnerpaar an der Costa Blanca mit zwei erwachsenen Kindern: Ohne Rechtswahl gilt spanisches Recht mit zwei Dritteln für die Kinder. Mit Wahl des deutschen Rechts können sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen. Die Kinder erben nach dem zweiten Todesfall, ihr Pflichtteilsanspruch nach deutschem Recht bleibt.
  • Unverheiratetes Paar: Ohne Testament erbt der Partner in der Regel nichts, weder nach deutschem noch nach spanischem Recht. Ein Testament ist hier unverzichtbar.
  • Ferienwohnung auf Mallorca, Wohnsitz in Österreich: Es gilt meist österreichisches Recht. Ein spanisches Testament nur für die Wohnung erleichtert den Erben trotzdem den Weg zum Notar und zum Grundbuch.
  • Patchworkfamilie: Kinder aus verschiedenen Ehen, ein gemeinsames Kind, Wohnsitz in Spanien. Ohne Testament entscheidet das gesetzliche Erbrecht. Mit abgestimmten Testamenten lässt sich etwa regeln, dass der überlebende Partner wohnen bleiben darf.

Was kostet ein Testament in Spanien, und wie finden die Erben es?

Im Vergleich zu den Kosten eines ungeregelten Erbfalls ist ein Testament günstig.

  • Notar: Die Gebühr für ein einfaches offenes Testament ist gesetzlich geregelt und liegt meist unter 100 Euro.
  • Anwalt: Für Entwurf, Übersetzung und Rechtswahl kommt ein Anwalt zusätzlich hinzu.
  • Bescheinigung für die Erben: Frühestens 15 Arbeitstage nach dem Todesfall können die Erben beim zentralen Testamentsregister in Madrid eine Bescheinigung beantragen (Certificado de Últimas Voluntades). Sie zeigt, ob es ein Testament gibt und welcher Notar es verwahrt. So finden sie das Testament schnell.

Häufige Fehler

Mit diesen Fehlern machen Sie es Ihren Erben unnötig schwer.

  • Gar kein Testament in Spanien: Dann müssen die Erben ausländische Dokumente beschaffen, übersetzen und anerkennen lassen. Das dauert und kostet.
  • Keine ausdrückliche Rechtswahl: Dann gilt das Recht am letzten Wohnsitz, oft das spanische.
  • Zwei Testamente, die sich gegenseitig aufheben.
  • Regionales Recht übersehen, etwa in Katalonien oder auf den Balearen.
  • Nicht aktualisiert nach Heirat, Scheidung oder Geburt von Kindern.

Erbschaftsteuer: nicht vergessen

Das Testament regelt, wer erbt. Wer Steuern zahlt, ist eine andere Frage.

  • Spanien: Die Erbschaftsteuer hängt stark von der Region ab. Die Erklärung ist in der Regel innerhalb von sechs Monaten fällig.
  • Deutschland: Deutsche Staatsbürger bleiben in den ersten fünf Jahren nach dem Wegzug in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig. Wohnen die Erben in Deutschland, kann deutsche Steuer ohnehin anfallen.
  • Österreich erhebt keine Erbschaftsteuer.
  • Schweiz: Hier regeln das die Kantone.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Gestor beraten.

Das Testament regelt den Plan, die Versicherung zahlt die ersten Kosten

Im Todesfall werden Konten oft gesperrt, bis die Erben feststehen. Die Bestattung oder die Überführung nach Deutschland muss aber sofort bezahlt werden.

Gesperrte Konten

Bis die Erben feststehen, kommt die Familie oft nicht an das Geld.

Kosten fallen sofort an

Bestattung oder Überführung müssen gleich bezahlt werden.

Rückführung nach Deutschland

Eine Rückführung von Spanien nach Deutschland kostet Familien rund 6.000 bis 7.000 Euro.

Kosten abgesichert

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Häufige Fragen zum Testament in Spanien

Brauche ich ein spanisches Testament, wenn ich schon ein deutsches habe?
Rechtlich nicht zwingend, denn ein gültiges deutsches Testament wird in Spanien anerkannt. Praktisch erleichtert ein spanisches Testament für das Vermögen in Spanien den Erben vieles: kein Übersetzen, kein Anerkennen, schneller Zugang zu Notar, Bank und Grundbuch.
Kann ich als Deutscher in Spanien deutsches Erbrecht wählen?
Ja. Nach der EU-Erbrechtsverordnung können Sie das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Die Wahl muss ausdrücklich im Testament stehen.
Was passiert ohne Rechtswahl?
Dann gilt das Recht Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Leben Sie in Spanien, ist das spanisches Recht mit zwei Dritteln Pflichtteil für die Kinder, in einigen Regionen eigenes Regionalrecht.
Gilt unser Berliner Testament in Spanien?
Das spanische Recht kennt gemeinschaftliche Testamente in den meisten Regionen nicht. Beim spanischen Notar macht jeder Partner ein eigenes Testament. Lassen Sie prüfen, ob Ihr bestehendes Testament für Spanien trägt.
Was kostet ein Testament beim spanischen Notar?
Die Notargebühr für ein einfaches offenes Testament liegt meist unter 100 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Anwalt und Übersetzung.
Wie finden meine Erben das Testament?
Frühestens 15 Arbeitstage nach dem Todesfall beantragen sie beim zentralen Testamentsregister in Madrid eine Bescheinigung. Sie zeigt, ob es ein Testament gibt und welcher Notar es verwahrt.
Hebt mein neues deutsches Testament das spanische auf?
Das kann passieren, wenn es alle früheren Testamente widerruft. Formulieren Sie beide Testamente so, dass sie sich ausdrücklich nur auf das jeweilige Vermögen beziehen.

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