Sie haben eine Wohnung an der Costa Blanca, ein Konto in Spanien und leben dort einen großen Teil des Jahres? Dann sollten Sie über ein Testament in Spanien nachdenken. Seit 2015 bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung, welches Erbrecht gilt. Ohne klare Regelung kann das spanische Recht greifen, mit anderen Pflichtteilen als zu Hause. Ein kurzer Termin beim spanischen Notar schafft Klarheit. Hier lesen Sie, wie das funktioniert, was es kostet und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Sterbegeld und Rückführung absichern WhatsApp +34 613 26 88 98Seit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012). Die Grundregel: Es gilt das Recht des Landes, in dem Sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Leben Sie überwiegend in Spanien, gilt also spanisches Erbrecht, und zwar für Ihr gesamtes Vermögen, auch das in Deutschland oder Österreich.
Sie können aber das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Ein Deutscher wählt deutsches Recht, eine Österreicherin österreichisches. Diese Rechtswahl muss ausdrücklich im Testament stehen. Ein Satz genügt, fehlen darf er nicht.
Für Schweizer wendet Spanien die Verordnung ebenfalls an. Auch Sie können Ihr Heimatrecht wählen. Lassen Sie die Wirkung in der Schweiz von einem Schweizer Notar prüfen.
Die Begriffe klingen juristisch, das System ist aber einfach. Das sind die Grundlagen.
Das „offene Testament“ wird vom spanischen Notar aufgesetzt und vor ihm unterschrieben. Der Notar bewahrt das Original auf, Sie erhalten eine einfache Kopie. Die Erben bekommen nach dem Tod eine beglaubigte Ausfertigung (Copia autorizada). Fast alle Ausländer wählen diese Form.
Das verschlossene Testament (Testamento cerrado) und das handschriftliche Testament (Testamento ológrafo) sind möglich. Ein handschriftliches Testament muss nach dem Tod aber in einem gerichtlichen Verfahren bestätigt werden. Das kostet Zeit und Geld.
Der Notar unterschreibt nur, was er lesen kann. Üblich ist ein zweisprachiges Testament in zwei Spalten: Spanisch und Deutsch. Ist der Notar Ihrer Sprache nicht mächtig, kommt ein Dolmetscher dazu.
Der Notar meldet das Testament an das zentrale Testamentsregister in Madrid (Registro General de Actos de Última Voluntad). Registriert wird nur, dass es ein Testament gibt und bei welchem Notar es liegt.
Häufig empfohlen: ein spanisches Testament nur für das Vermögen in Spanien und ein Testament zu Hause für alles andere. So können die Erben in jedem Land schneller handeln.
Für Erben aus der EU hilft das Europäische Nachlasszeugnis. Es weist die Erbenstellung in allen EU-Staaten nach, die an der Verordnung teilnehmen, auch in Spanien.
Ohne Rechtswahl gilt meist das Recht Ihres Wohnsitzes. Wie stark sich das auswirkt, zeigt der Pflichtteil.
Viele deutsche Ehepaare haben ein gemeinschaftliches Testament, oft ein Berliner Testament. In Spanien gelten dafür andere Regeln.
So kann es in der Praxis aussehen.
Im Vergleich zu den Kosten eines ungeregelten Erbfalls ist ein Testament günstig.
Mit diesen Fehlern machen Sie es Ihren Erben unnötig schwer.
Das Testament regelt, wer erbt. Wer Steuern zahlt, ist eine andere Frage.
Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Gestor beraten.
Im Todesfall werden Konten oft gesperrt, bis die Erben feststehen. Die Bestattung oder die Überführung nach Deutschland muss aber sofort bezahlt werden.
Bis die Erben feststehen, kommt die Familie oft nicht an das Geld.
Bestattung oder Überführung müssen gleich bezahlt werden.
Eine Rückführung von Spanien nach Deutschland kostet Familien rund 6.000 bis 7.000 Euro.
Mit unserer Sterbegeld- und Rückführungsversicherung ist das geregelt.
Ihre Familie bekommt Unterstützung bei den Formalitäten.
247 Expat Insurance ist bei der spanischen Versicherungsaufsicht DGSFP eingetragen. Mehr unter Sterbegeld und Rückführung.
Das Testament ist ein Teil Ihrer Vorsorge. Diese Seiten helfen Ihnen weiter.

Die Kosten der Bestattung in Spanien oder der Überführung in die Heimat abgesichert.
Weiterlesen ›
Wie Sie als Rentner in Spanien versichert sind, mit S1 oder privat.
Weiterlesen ›Weitere Leitfäden für Residenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz:
Sterbegeld, Rückführung, Krankenversicherung: Wir helfen Ihnen, den passenden Tarif zu finden. Telefon +34 868 290 730, WhatsApp +34 613 26 88 98, E-Mail info@247expatinsurance.com.
Angebot anfordern247 Expat Insurance ist ein eingetragener Versicherungsvermittler und keine Kanzlei. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie Ihr Testament von einem Notar oder Fachanwalt erstellen. Der Versicherer prüft jeden Versicherungsantrag individuell. Unsere Registrierungsdaten finden Sie im Rechtlichen Hinweis (Aviso legal).