Frührentner und Privatiers
Sie hören früher auf zu arbeiten und möchten in Spanien leben, beziehen aber noch keine gesetzliche Rente? Oder Sie waren in Deutschland privat versichert? Dann ist die Krankenversicherung für Frührentner in Spanien die wichtigste Frage vor dem Umzug.
Ohne Rente gibt es meist kein Formular S1. Und ohne Nachweis einer Krankenversicherung gibt es keine Residencia. Hier lesen Sie, was für Frührentner, Privatiers und bisher privat Versicherte gilt.
Das Wichtigste
Wer als EU-Bürger oder Schweizer länger als drei Monate in Spanien lebt, muss sich innerhalb von 90 Tagen registrieren und erhält das Certificado de Registro mit NIE.
Wer in Spanien nicht arbeitet, muss dafür eine Krankenversicherung und ausreichende Mittel nachweisen.
Das S1 bekommen in der Regel nur Menschen, die bereits eine gesetzliche Rente beziehen und gesetzlich krankenversichert sind.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) wird für die Registrierung nicht als Nachweis akzeptiert.
Ohne S1
Das Formular S1 ist für Rentnerinnen und Rentner gedacht, die in ein anderes EU-Land ziehen. Ihre deutsche Krankenkasse stellt es aus, die spanische Sozialversicherung INSS registriert es, und Sie erhalten die Tarjeta Sanitaria. Damit sind Sie im öffentlichen System versorgt, ohne zusätzliche Kosten. Doch nicht jeder, der früher aufhört, bekommt ein S1.
Sie beziehen sie schon, zum Beispiel mit 63 als langjährig Versicherter, und sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)? Für die europäischen Regeln macht es keinen Unterschied, ob die Rente regulär oder vorgezogen ist. Sie können in der Regel ein S1 bekommen. Lesen Sie dann Krankenversicherung für Rentner in Spanien.
Sie leben von Ersparnissen, Mieten, Kapitalerträgen oder einer Abfindung (Privatier)? Ohne Rente gibt es kein Renten-S1. Sie brauchen für die Residencia eine eigene Krankenversicherung.
Das S1 setzt einen Anspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung voraus. Wer privat versichert war, bekommt in der Regel kein S1, auch nicht später mit Rente.
Eine Betriebsrente oder Lebensversicherung allein führt nicht zu einem S1.
Ob Sie Anspruch auf ein S1 haben, entscheidet Ihre Krankenkasse. Für die KVdR zählt unter anderem, wie lange Sie in der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens gesetzlich versichert waren. Fragen Sie vor dem Umzug nach. Mehr dazu auf unserer Seite S1-Formular in Spanien.
In Österreich spricht man von Pensionisten, in der Schweiz von Pensionierten. Das Prinzip ist ähnlich. Für Schweizerinnen und Schweizer gibt es Besonderheiten, die wir auf der Seite Krankenversicherung für Schweizer in Spanien erklären.
Residencia
Wer ohne Rente nach Spanien auswandert, gilt bei der Registrierung als nicht erwerbstätig. Die Behörden wollen dann zwei Dinge sehen: genug Geld für den Lebensunterhalt und eine Krankenversicherung, die Sie in Spanien voll absichert. Für die Police gilt:
Vergleichbar mit dem öffentlichen System: Hausarzt, Fachärzte, Krankenhaus, Notfälle.
In Österreich Selbstbehalt, in der Schweiz Franchise, auf Spanisch sin copago.
Schutz ab dem ersten Tag (sin carencias).
Und ab dem Tag Ihres Termins in Kraft. Eine Police eines in Spanien zugelassenen Versicherers ist beim Termin meist der einfachste Nachweis.
PKV
Viele Selbstständige, Beamte im Ruhestand und Gutverdiener waren in Deutschland privat versichert. Ein Umzug innerhalb der EU beendet eine deutsche PKV nicht automatisch. Ob sie in Spanien sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Policen aus dem Heimatland ohne Netz in Spanien werden für das Certificado de Registro häufig nicht akzeptiert. Sie müssen meist zeigen, dass der Schutz in Spanien voll gilt, ohne Selbstbeteiligung.
Mit einer Police aus dem Heimatland zahlen Sie in Spanien unter Umständen erst selbst und reichen die Rechnung später ein. Fragen Sie Ihren Versicherer, wie er in Spanien abrechnet.
Wer sich die Rückkehr in den alten Tarif offenhalten will, kann die deutsche PKV über eine Anwartschaftsversicherung ruhen lassen. Kosten und Rechte klärt Ihr Versicherer.
Auf einen Blick
| Ihre Situation | S1 möglich? | Was Sie für die Residencia meist brauchen |
|---|---|---|
| Vorgezogene gesetzliche Rente bezogen, gesetzlich versichert (KVdR) | In der Regel ja | S1 von der Krankenkasse; private Ergänzung freiwillig |
| Noch keine Rente, früher gesetzlich versichert | Nein, noch nicht | Private spanische Police ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten |
| Privatier ohne Rentenanspruch | Nein | Private spanische Police ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten |
| Bisher privat versichert (PKV) | In der Regel nein | Private spanische Police; deutsche PKV ggf. als Anwartschaft |
| Partner ohne eigenes Einkommen | Hängt vom Partner ab | Mitversicherung über den Partner oder eigene Police |
Vorerkrankungen
Eine volle private Krankenversicherung in Spanien wird mit Gesundheitsfragen abgeschlossen. Bestehende Erkrankungen müssen Sie angeben. Der Versicherer kann sie annehmen, ausschließen oder in seltenen Fällen den Antrag ablehnen.
Wir stellen Ihren Antrag vollständig und klar vor und sagen Ihnen offen, was Sie erwarten können. Je früher Sie sich versichern, desto einfacher ist es meist. Medizinische Unterlagen schicken Sie bitte erst, wenn wir danach fragen.
Alle Fachärzte, ohne Gesundheitsfragen, Vorerkrankungen gedeckt, aber weniger Leistungen als eine volle Police. Nur eine Ergänzung zum S1 oder zur öffentlichen Versorgung, kein Nachweis für das Certificado de Registro und für kein Visum. Interessant, sobald Sie über S1 oder convenio especial öffentlich versorgt sind.
Planung
Für viele Frührentner ist die private Police eine Brücke. So sieht der Weg oft aus:
Sie schließen eine private spanische Police ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten ab und registrieren sich innerhalb von 90 Tagen.
Sie können prüfen, ob der convenio especial für Sie in Frage kommt, also der freiwillige Beitritt zum öffentlichen System gegen einen monatlichen Beitrag.
Beziehen Sie dann eine gesetzliche Rente und erfüllen die Voraussetzungen der Krankenkasse, kann ein S1 möglich werden.
Viele behalten eine private Police für kürzere Wartezeiten oder wechseln zum Zusatztarif. Jahrespolicen lassen sich in der Regel zur Verlängerung kündigen, je nach Bedingungen des Versicherers auch früher.
Häufige Fragen
Wenn Sie bereits eine gesetzliche Rente beziehen, auch eine vorgezogene, und gesetzlich krankenversichert sind, in der Regel ja. Wenn Sie noch keine Rente beziehen, nein. Ihre Krankenkasse entscheidet im Einzelfall.
Für das Certificado de Registro brauchen Sie meist eine private spanische Police mit vollem Schutz, ohne Selbstbeteiligung, ohne Wartezeiten und gültig in ganz Spanien. Die EKVK und eine Reiseversicherung reichen nicht.
Ja. Wer in Spanien nicht arbeitet und keine Rente mit S1 bezieht, muss für die Registrierung eine Krankenversicherung und ausreichende Mittel nachweisen.
Ein Umzug innerhalb der EU beendet sie meist nicht automatisch. Für die Residencia wird eine Heimatpolice aber häufig nicht akzeptiert. Viele lassen die PKV als Anwartschaft ruhen und schließen eine spanische Police ab. Klären Sie die Anwartschaft mit Ihrem Versicherer.
Bei einer vollen Police prüft der Versicherer Ihre Gesundheitsfragen. Vorerkrankungen können angenommen oder ausgeschlossen werden. Der Facharzt-Zusatztarif ohne Gesundheitsfragen deckt Vorerkrankungen, gilt aber nur als Ergänzung zum S1 oder zur öffentlichen Versorgung und nicht für die Residencia oder ein Visum.
Über den convenio especial, aber erst nach 12 Monaten im padrón. Für die erste Registrierung brauchen Sie deshalb eine private Police.
Sie können sie behalten oder kündigen. Jahrespolicen lassen sich in der Regel zur Verlängerung kündigen, je nach Bedingungen auch früher. Viele wechseln dann zum Facharzt-Zusatztarif.
Zusätzlich absichern

Das öffentliche System in Spanien deckt beim Zahnarzt im Wesentlichen nur Notfälle.
Zum Ratgeber →
Eine Überführung von Spanien nach Deutschland kostet Familien laut Versicherungsbote etwa 6.000 bis 7.000 Euro.
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Für Tierarztkosten von Hund und Katze. Keine Haftpflicht.
Zum Ratgeber →Wir helfen Ihnen, den passenden Tarif zu wählen, und stellen Ihnen das Zertifikat für Ihren Termin aus. Sagen Sie uns Ihr Alter, Ihren Wohnort in Spanien, das gewünschte Startdatum und wer mitversichert werden soll. Telefon +34 868 290 730, WhatsApp +34 613 26 88 98, E-Mail info@247expatinsurance.com.
Hinweis: 247 Expat Insurance ist ein eingetragener Versicherungsvermittler und keine Kanzlei für Ausländerrecht. Über Ihre Registrierung entscheiden allein die spanischen Behörden. Über ein S1 entscheidet Ihre Krankenkasse. Der Versicherer prüft jeden Antrag einzeln. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Rentenberatung. Unsere Registrierungsdaten finden Sie im Aviso legal.