S1-Formular

S1 Formular Spanien: so sind Sie als Rentner öffentlich versichert

Mit dem S1 Formular für Spanien nehmen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland oder Österreich mit in den Ruhestand. Ihre Krankenkasse trägt die Kosten, und Sie werden in Spanien versorgt wie ein spanischer Rentner. Hier lesen Sie, wie Sie das S1 bei der Krankenkasse beantragen, beim INSS registrieren und Ihre Tarjeta Sanitaria bekommen.

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Für wen dieser Ratgeber ist

Das S1 ist für viele Rentner das wichtigste Dokument beim Umzug nach Spanien. Dieser Ratgeber ist für Sie, wenn Sie:

  • eine gesetzliche Rente beziehen und in Deutschland oder Österreich gesetzlich krankenversichert sind
  • über die Krankenkasse Ihres Partners mitversichert sind und mit nach Spanien ziehen
  • Ihren Umzug planen und wissen möchten, wann Sie das S1 beantragen sollten
  • schon in Spanien leben und das S1 beim INSS registrieren möchten

Wann sich ein Gespräch mit uns lohnt

Mit dem S1 müssen Sie keine private Krankenversicherung abschließen. Sprechen Sie mit uns, wenn:

  • Sie schneller zum Facharzt möchten als im öffentlichen System
  • Sie eine Zahnversicherung oder die Rückführung absichern möchten
  • Sie die Wochen bis zur Registrierung beim INSS privat absichern möchten
  • Sie kein S1 bekommen, etwa weil Sie bisher privat versichert waren oder noch keine Rente beziehen

Was ist das S1 Formular?

Das S1 ist eine Bescheinigung über Ihren Anspruch auf Krankenversicherung. Sie gilt für Menschen, die in einem EU-Land wohnen, aber in einem anderen versichert sind. Für Rentner heißt das: Sie bleiben Mitglied Ihrer deutschen oder österreichischen Krankenkasse. In Spanien erhalten Sie trotzdem die Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems. Die spanische Seite rechnet die Kosten mit Ihrer Kasse ab.

Das S1 ist kein Visum, keine Aufenthaltserlaubnis und keine private Krankenversicherung. An Ihrer Rente ändert es nichts.

Wer bekommt das S1 für Spanien?

  • Rentner mit einer gesetzlichen Rente, die in Deutschland oder Österreich gesetzlich krankenversichert sind.
  • Familienangehörige, die über diese Krankenkasse mitversichert sind. Fragen Sie Ihre Kasse nach den Voraussetzungen.

Wichtig: Jede Person braucht ein eigenes S1. Ein gemeinsames Formular für Paare gibt es nicht.

Kein S1 bekommen in der Regel:

Für diese Gruppen gilt: Für die Residencia brauchen Sie eine vollständige Krankenversicherung. Schweizer Rentner haben eigene Regeln. Siehe Krankenversicherung für Schweizer in Spanien.

S1 bei der Krankenkasse beantragen

Sie beantragen das S1 bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In Österreich ist das die ÖGK oder Ihre berufsständische Kasse. Tun Sie das möglichst vor dem Umzug. Wer erst später beantragt, muss mit Verzögerungen bei der Registrierung in Spanien rechnen.

Die Kasse fragt in der Regel nach diesen Angaben:

  • Ihre Versichertennummer (sie steht auf der Versichertenkarte)
  • Ihre Adresse in Spanien (eine vorläufige Adresse genügt meist)
  • das geplante oder tatsächliche Umzugsdatum
  • der Beginn Ihrer Rente

Die Kasse stellt das S1 im Original aus. Bewahren Sie es gut auf und machen Sie Kopien. Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in Deutschland in der Regel weiter von der Rente einbehalten.

S1 beim INSS registrieren: Schritt für Schritt

  1. NIE beantragen. Ohne Ihre spanische Ausländer-Identifikationsnummer geht es nicht weiter.
  2. Im Rathaus anmelden. Lassen Sie sich im Einwohnerregister eintragen (empadronamiento). NIE und Eintrag müssen vor der Registrierung beim INSS vorliegen.
  3. S1 beim INSS registrieren. Das INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social) ist die spanische Sozialversicherung. Sie können einen Termin vor Ort buchen. Bringen Sie das Original-S1, Ihren Ausweis oder Reisepass, die NIE und die Meldebescheinigung mit. Die Registrierung ist auch online über das Portal der Seguridad Social möglich.
  4. Bestätigung erhalten. Nach der Prüfung bekommen Sie eine Bestätigung des INSS und eine spanische Sozialversicherungsnummer.
  5. Tarjeta Sanitaria beantragen. Gehen Sie mit der Bestätigung zu Ihrem örtlichen Gesundheitszentrum (centro de salud). Dort wählen Sie einen Hausarzt und erhalten Ihre Gesundheitskarte.

Planen Sie für das Ganze mehrere Wochen ein. Bis die Registrierung abgeschlossen ist, sind Sie in Spanien noch nicht öffentlich versorgt. Manche Rentner sichern diese Zeit privat ab.

Tarjeta Sanitaria für Rentner: die Regionen

Jede Region in Spanien hat ihren eigenen Gesundheitsdienst. Die Reihenfolge der Schritte kann sich deshalb etwas unterscheiden. Die wichtigsten Regionen für Rentner aus Deutschland, Österreich und der Schweiz:

  • Andalusien: SAS (Servicio Andaluz de Salud)
  • Region Valencia mit Costa Blanca: Conselleria de Sanitat
  • Murcia mit Costa Cálida: SMS (Servicio Murciano de Salud)
  • Katalonien: CatSalut
  • Balearen mit Mallorca: IB-Salut
  • Kanarische Inseln: SCS (Servicio Canario de Salud)
  • Madrid: SERMAS

Ziehen Sie innerhalb Spaniens in eine andere Region, melden Sie sich beim neuen Gesundheitsdienst an. Das S1 bleibt gültig, die Gesundheitskarte wechselt.

Was das S1 in Spanien abdeckt

  • Hausarzt im Gesundheitszentrum
  • Fachärzte nach Überweisung
  • öffentliche Krankenhäuser und Notfälle
  • Medikamente zu den Bedingungen für Rentner
  • Impfungen und Vorsorge
  • die Behandlung chronischer Erkrankungen im öffentlichen System

Ein registriertes S1 wird in der Regel auch als Nachweis der Krankenversicherung für das Certificado de Registro anerkannt. Mehr dazu auf unserer Seite Krankenversicherung für die Residencia in Spanien.

Was das S1 nicht abdeckt

  • Privatkliniken und private Ärzte sowie die freie Wahl des Facharztes
  • die meisten Zahnbehandlungen: Öffentlich gibt es im Wesentlichen nur Notfälle.
  • Brillen und Hörgeräte in den meisten Fällen
  • die Rückführung ins Heimatland

Das S1 privat ergänzen: freiwillig, nicht Pflicht

Mit dem S1 müssen Sie keine private Krankenversicherung abschließen. Viele Rentner möchten aber schneller zum Facharzt. Dafür gibt es unsere Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen: alle Fachärzte, kein medizinischer Fragebogen, Vorerkrankungen mitversichert. Sie bietet weniger als eine Vollversicherung. Sie gilt nur als Ergänzung zum S1 und ist kein Nachweis für das Certificado de Registro oder ein Visum.

Weitere Möglichkeiten wie eine Zahnversicherung oder eine private Police parallel zum S1 finden Sie auf unserer Seite private Zusatzversicherung in Spanien und im Überblick Krankenversicherung für Rentner in Spanien.

Warum 247 Expat Insurance

  • Ehrliche Beratung: Wenn Ihnen das S1 genügt, sagen wir es Ihnen. Wir vermitteln nur, was eine Lücke schließt.
  • Eingetragener Versicherungsvermittler in Spanien (DGSFP): Wir vermitteln die Tarife eines Versicherers mit Zulassung in Spanien.
  • Ergänzungen zum S1: Facharzt-Zusatztarif ohne Gesundheitsfragen, Zahnversicherung, Rückführung und Sterbegeld.
  • Erreichbar Montag bis Freitag, 09:00–20:00 Uhr spanischer Zeit: Telefon +34 868 290 730, WhatsApp +34 613 26 88 98, E-Mail info@247expatinsurance.com.

Mehr Sicherheit zu Ihrem S1

Sie möchten schneller zum Facharzt, eine Zahnversicherung oder die Rückführung absichern? Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

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Weitere Ratgeber

Häufige Fragen zum S1 Formular in Spanien

Wo beantrage ich das S1 für Spanien?

Bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In Österreich bei der ÖGK oder Ihrer berufsständischen Kasse. Beantragen Sie das S1 möglichst vor dem Umzug.

Was kostet das S1?

An die spanische Seguridad Social zahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge. Ihre Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Regel weiter von der Rente einbehalten.

Welche Unterlagen brauche ich für die Registrierung beim INSS?

Das Original-S1, Ihren Ausweis oder Reisepass, Ihre NIE und die Meldebescheinigung (empadronamiento). NIE und Meldebescheinigung müssen vor der Registrierung vorliegen.

Wie lange dauert es bis zur Tarjeta Sanitaria?

Planen Sie mehrere Wochen ein. Die Dauer hängt von den Terminen beim INSS und beim örtlichen Gesundheitsdienst ab.

Kann mein Ehepartner mein S1 nutzen?

Nein, jede Person braucht ein eigenes S1. Ist Ihr Partner über Ihre Krankenkasse mitversichert, fragen Sie dort nach einem eigenen S1.

Bekomme ich als privat versicherter Rentner ein S1?

In der Regel nicht. Das S1 setzt eine gesetzliche Krankenversicherung voraus. Für die Residencia brauchen Sie dann eine vollständige Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten.

Kann ich mit dem S1 in eine Privatklinik gehen?

Nein. Das S1 und die Tarjeta Sanitaria gelten nur im öffentlichen System. Für private Ärzte und Kliniken brauchen Sie eine private Versicherung, oder Sie zahlen selbst.

Was passiert, wenn ich in eine andere Region Spaniens ziehe?

Sie melden sich beim Gesundheitsdienst der neuen Region an. Das S1 bleibt gültig, die Gesundheitskarte wechselt.

247 Expat Insurance: Ergänzungen zum S1

Montag bis Freitag, 09:00–20:00 Uhr spanischer Zeit. Telefon +34 868 290 730, WhatsApp +34 613 26 88 98, E-Mail info@247expatinsurance.com.

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247 Expat Insurance ist ein eingetragener Versicherungsvermittler und keine Kanzlei für Einwanderungsrecht. Über den Anspruch auf das S1 entscheiden Ihre Krankenkasse und die spanischen Behörden. Der Versicherer prüft jeden Antrag einzeln. Unsere Registrierungsdaten finden Sie im Aviso legal.