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NIE-Nummer in Spanien beantragen: der Ratgeber für EU-Bürger und Schweizer

Nur die NIE oder gleich das Certificado de Registro: welcher Weg zu Ihnen passt, welche Unterlagen Sie brauchen, was es kostet und wie lange es dauert.

📍 Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ✍ 247 Expat Insurance

Die NIE-Nummer in Kürze

  • NIE steht für Número de Identidad de Extranjero. Sie sieht zum Beispiel so aus: X-1234567-A
  • Die NIE ist zugleich Ihre spanische Steuernummer und gilt ein Leben lang
  • Die NIE ist keine Aufenthaltserlaubnis
  • Nur kaufen oder investieren, ohne in Spanien zu wohnen? Dann beantragen Sie die NIE allein (Formular EX-15)
  • Länger als drei Monate in Spanien leben? Dann registrieren Sie sich für das Certificado de Registro (Formular EX-18). Darauf steht Ihre NIE
  • Die Gebühr zahlen Sie mit dem Formular Tasa 790, Código 012, meist bei einer spanischen Bank
  • Als EU-Bürger, EWR-Bürger oder Schweizer brauchen Sie kein Visum

Was ist die NIE?

Ohne NIE-Nummer in Spanien geht fast nichts: kein Hauskauf beim Notar, kein Residentenkonto, keine Steuererklärung, keine Krankenversicherung mit vollständiger Police. Die gute Nachricht für Deutsche, Österreicher und Schweizer: Sie brauchen kein Visum.

NIE steht für Número de Identidad de Extranjero, die Identifikationsnummer für Ausländer. Sie sieht zum Beispiel so aus: X-1234567-A oder Y1234567B. Am Anfang steht X, Y oder Z, am Ende ein Prüfbuchstabe. Alle drei Anfangsbuchstaben sind gleichwertig.

Die NIE ist zugleich Ihre spanische Steuernummer. Finanzamt, Notar, Banken, Versicherer und Verkehrsbehörde verwenden sie. Sie gilt ein Leben lang und ändert sich nicht, auch wenn Sie umziehen.

Die NIE ist keine Aufenthaltserlaubnis. Wer länger als drei Monate in Spanien lebt, braucht zusätzlich die Registrierung als EU-Bürger.

Wer braucht eine NIE?

  • Wer eine Immobilie in Spanien kauft. Der Notar unterschreibt ohne NIE nicht.
  • Wer ein spanisches Bankkonto als Resident eröffnet.
  • Wer in Spanien arbeitet, selbstständig ist oder Steuern zahlt.
  • Wer ein Auto auf seinen Namen zulässt.
  • Wer langfristig mietet oder Strom und Wasser auf seinen Namen anmeldet.
  • Wer sich als EU-Bürger mit Wohnsitz registriert (Certificado de Registro).
  • Wer sich mit S1 beim INSS registriert oder eine vollständige private Krankenversicherung abschließt.

Auch wer nicht in Spanien wohnt, aber dort kauft oder investiert, braucht eine NIE.

NIE beantragen: zwei Wege für EU-Bürger

Als EU-Bürger haben Sie zwei Möglichkeiten, die NIE zu beantragen. Welche passt, hängt davon ab, ob Sie in Spanien wohnen.

Weg 1: Nur die NIE (Formular EX-15)

Für Menschen, die nicht in Spanien wohnen, aber eine Nummer brauchen, etwa für einen Wohnungskauf. Sie beantragen die NIE bei der Ausländerabteilung der Policía Nacional in Spanien oder beim spanischen Konsulat in Ihrem Land. Sie müssen einen Grund nachweisen, zum Beispiel einen Kaufvorvertrag (Contrato de arras).

Weg 2: Certificado de Registro mit NIE (Formular EX-18)

Für alle, die länger als drei Monate in Spanien leben. Als EU-Bürger, EWR-Bürger oder Schweizer melden Sie sich innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft im zentralen Ausländerregister an. Sie erhalten das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión. Darauf steht Ihre NIE. Haben Sie schon eine NIE, bleibt es dieselbe Nummer.

Dieser Weg ist für Auswanderer und Rentner der richtige. Ein grünes A4-Blatt oder eine kleine grüne Karte: Beides gilt als Residencia.

Unterlagen für die NIE und das Certificado de Registro

Für die NIE allein (EX-15):

  • Formular EX-15, vollständig ausgefüllt
  • Personalausweis oder Reisepass, Original und Kopie
  • Nachweis des Grundes, etwa Kaufvorvertrag oder Arbeitsvertrag
  • Beleg über die bezahlte Gebühr (Tasa 790, Código 012)
  • Passfoto: Manche Büros verlangen eines

Für das Certificado de Registro (EX-18), wenn Sie nicht arbeiten:

  • Formular EX-18, vollständig ausgefüllt
  • Personalausweis oder Reisepass, Original und Kopie
  • Gebührenbeleg (Tasa 790, Código 012)
  • Nachweis einer Krankenversicherung: ein S1 aus Ihrem Heimatland oder eine private Police, die in Spanien gilt
  • Nachweis ausreichender Mittel, etwa Rentenbescheid oder Kontoauszüge
  • Meldebescheinigung: oft wird eine aktuelle Bescheinigung (Padrón) verlangt
Wichtig: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur für vorübergehende Aufenthalte. Als Nachweis für die Residencia reicht sie nicht.

Wer arbeitet, weist statt Krankenversicherung und Mitteln seinen Arbeitsvertrag oder die Anmeldung als Selbstständiger nach.

Schritt für Schritt zur NIE

  1. Formular herunterladen. EX-15 oder EX-18 finden Sie auf der Website des spanischen Ministeriums für Inklusion (extranjeros.inclusion.gob.es).
  2. Gebühr bezahlen. Füllen Sie das Formular Tasa 790, Código 012 aus und zahlen Sie bei einer spanischen Bank. Online zahlen geht nur in manchen Fällen. Die Gebühr liegt derzeit bei rund 10 Euro für die NIE und rund 12 Euro für das Certificado de Registro. Prüfen Sie den aktuellen Betrag vorher.
  3. Termin buchen. Über das Portal sede.administracionespublicas.gob.es: Provinz wählen, dann den Vorgang „Certificados UE“ oder „NIE“.
  4. Unterlagen ordnen. Originale und Kopien in eine Mappe.
  5. Zum Termin gehen. Kommen Sie etwas früher. Die Beamten prüfen die Unterlagen und stellen Fragen.
  6. Bescheinigung abholen. Oft erhalten Sie sie am selben Tag, manchmal einige Tage später.
  7. Gut aufbewahren. Scannen Sie das Dokument ein. Sie werden die Nummer sehr oft brauchen.

Vom Konsulat aus dauert eine NIE meist zwei bis sechs Wochen. In Spanien geht es oft am selben Tag, in großen Städten auch einmal zwei bis vier Wochen.

Häufige Probleme

Keine Termine frei

In Provinzen wie Alicante, Málaga, Madrid oder Barcelona sind Termine knapp. Neue Termine werden oft früh am Morgen freigeschaltet. Ein Blick in Nachbarorte der gleichen Provinz kann helfen.

Unterlagen abgelehnt

Meist fehlt der Gebührenbeleg, das Formular ist unvollständig oder der Nachweis von Versicherung oder Mitteln überzeugt nicht.

Bescheinigung verloren

Die Nummer bleibt gespeichert. Sie können eine neue Bescheinigung beantragen und zahlen die Gebühr erneut.

NIE und Krankenversicherung

VersicherungNIE nötig?Hinweis
Private Krankenversicherung für ResidentenIn der Regel jaManchmal zunächst mit Pass, die NIE wird nachgereicht
Registrierung mit S1 beim INSSJaMit NIE und Padrón
Zahnversicherung, Rückführung, TierversicherungMeist jaMit spanischer Adresse und Konto

Für das Certificado de Registro brauchen Sie die Krankenversicherung vor dem Termin. Es gibt ein Henne-Ei-Problem: die Police ohne NIE, die NIE erst mit Police. Oft lässt sich die Police mit der Passnummer beginnen und später auf die NIE umstellen. Sprechen Sie uns an, wir erklären Ihnen den Ablauf.

Für die Residencia passt eine vollständige Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten, gültig in ganz Spanien. Mehr dazu: Krankenversicherung für die Residencia. Rentner mit gesetzlicher Krankenversicherung nutzen meist das S1-Formular. Schweizer finden ihre Regeln unter Krankenversicherung für Schweizer in Spanien.

Gut zu wissen: Unsere Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ergänzt das S1 oder die öffentliche Versorgung. Für das Certificado de Registro oder ein Visum kann sie nie verwendet werden.

Nutzen Sie für die NIE die offiziellen Websites der spanischen Verwaltung:

Vorsicht vor inoffiziellen Websites: Manche Websites verlangen viel Geld für das bloße Ausfüllen der kostenlosen Formulare. Die Gebühr der Verwaltung ist die Tasa 790, Código 012.

Häufige Fragen zur NIE-Nummer

Brauche ich als Deutscher ein Visum für Spanien?
Nein. Als EU-Bürger, EWR-Bürger oder Schweizer brauchen Sie kein Visum. Wer länger als drei Monate bleibt, registriert sich für das Certificado de Registro und erhält dabei die NIE.
Was kostet die NIE?
Die Gebühr (Tasa 790, Código 012) liegt derzeit bei rund 10 Euro für die NIE allein und rund 12 Euro für das Certificado de Registro. Die Beträge ändern sich gelegentlich. Prüfen Sie sie vor der Zahlung.
Läuft die NIE ab?
Nein. Die Nummer gilt ein Leben lang. Eine alte NIE-Bescheinigung kann aber für bestimmte Vorgänge nicht mehr ausreichen. Dann brauchen Sie das Certificado de Registro.
Kann ich die NIE vom Ausland aus beantragen?
Ja, beim spanischen Konsulat in Ihrem Land. Das ist sinnvoll, wenn Sie vor der Ankunft beim Notar kaufen. Rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen.
Reicht die EHIC für das Certificado de Registro?
Nein. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nur für vorübergehende Aufenthalte. Sie brauchen ein S1 oder eine private Krankenversicherung, die in Spanien gilt.
Was ist der Unterschied zwischen NIE und Residencia?
Die NIE ist Ihre Identifikations- und Steuernummer. Die Residencia (Certificado de Registro) bestätigt Ihren Wohnsitz als EU-Bürger in Spanien. Auf dem Certificado steht die NIE.
Kann jemand die NIE für mich beantragen?
Ja. Ein Gestor oder Anwalt kann sie mit notarieller Vollmacht für Sie beantragen. Das kostet zusätzlich zur Gebühr ein Honorar.

NIE beantragt? Dann die Krankenversicherung klären

Wir helfen Ihnen bei der Krankenversicherung für die Residencia, bei Ergänzungen zum S1, bei Zahnversicherung und Rückführung. Telefon +34 868 290 730, WhatsApp +34 613 26 88 98, E-Mail info@247expatinsurance.com.

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247 Expat Insurance ist ein eingetragener Versicherungsvermittler und keine Kanzlei für Einwanderungsrecht. Über NIE und Registrierung entscheiden die spanischen Behörden. Der Versicherer prüft jeden Antrag individuell. Unsere Registrierungsdaten finden Sie im Aviso legal.