Mit dem S1 Formular für Spanien nehmen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland oder Österreich mit in den Ruhestand. Ihre Krankenkasse trägt die Kosten, und Sie werden in Spanien versorgt wie ein spanischer Rentner. Hier lesen Sie, wie Sie das S1 bei der Krankenkasse beantragen, beim INSS registrieren und Ihre Tarjeta Sanitaria bekommen.
Schneller zum Facharzt, Zähne, Rückführung: Wir helfen Ihnen bei einer passenden Ergänzung zum S1.
Angebot anfordernMit uns sprechenDas S1 ist für viele Rentner das wichtigste Dokument beim Umzug nach Spanien. Dieser Ratgeber ist für Sie, wenn Sie:
Mit dem S1 müssen Sie keine private Krankenversicherung abschließen. Sprechen Sie mit uns, wenn:
Das S1 ist eine Bescheinigung über Ihren Anspruch auf Krankenversicherung. Sie gilt für Menschen, die in einem EU-Land wohnen, aber in einem anderen versichert sind. Für Rentner heißt das: Sie bleiben Mitglied Ihrer deutschen oder österreichischen Krankenkasse. In Spanien erhalten Sie trotzdem die Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems. Die spanische Seite rechnet die Kosten mit Ihrer Kasse ab.
Das S1 ist kein Visum, keine Aufenthaltserlaubnis und keine private Krankenversicherung. An Ihrer Rente ändert es nichts.
Wichtig: Jede Person braucht ein eigenes S1. Ein gemeinsames Formular für Paare gibt es nicht.
Kein S1 bekommen in der Regel:
Für diese Gruppen gilt: Für die Residencia brauchen Sie eine vollständige Krankenversicherung. Schweizer Rentner haben eigene Regeln. Siehe Krankenversicherung für Schweizer in Spanien.
Sie beantragen das S1 bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In Österreich ist das die ÖGK oder Ihre berufsständische Kasse. Tun Sie das möglichst vor dem Umzug. Wer erst später beantragt, muss mit Verzögerungen bei der Registrierung in Spanien rechnen.
Die Kasse fragt in der Regel nach diesen Angaben:
Die Kasse stellt das S1 im Original aus. Bewahren Sie es gut auf und machen Sie Kopien. Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in Deutschland in der Regel weiter von der Rente einbehalten.
Planen Sie für das Ganze mehrere Wochen ein. Bis die Registrierung abgeschlossen ist, sind Sie in Spanien noch nicht öffentlich versorgt. Manche Rentner sichern diese Zeit privat ab.
Jede Region in Spanien hat ihren eigenen Gesundheitsdienst. Die Reihenfolge der Schritte kann sich deshalb etwas unterscheiden. Die wichtigsten Regionen für Rentner aus Deutschland, Österreich und der Schweiz:
Ziehen Sie innerhalb Spaniens in eine andere Region, melden Sie sich beim neuen Gesundheitsdienst an. Das S1 bleibt gültig, die Gesundheitskarte wechselt.
Ein registriertes S1 wird in der Regel auch als Nachweis der Krankenversicherung für das Certificado de Registro anerkannt. Mehr dazu auf unserer Seite Krankenversicherung für die Residencia in Spanien.
Mit dem S1 müssen Sie keine private Krankenversicherung abschließen. Viele Rentner möchten aber schneller zum Facharzt. Dafür gibt es unsere Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen: alle Fachärzte, kein medizinischer Fragebogen, Vorerkrankungen mitversichert. Sie bietet weniger als eine Vollversicherung. Sie gilt nur als Ergänzung zum S1 und ist kein Nachweis für das Certificado de Registro oder ein Visum.
Weitere Möglichkeiten wie eine Zahnversicherung oder eine private Police parallel zum S1 finden Sie auf unserer Seite private Zusatzversicherung in Spanien und im Überblick Krankenversicherung für Rentner in Spanien.
Sie möchten schneller zum Facharzt, eine Zahnversicherung oder die Rückführung absichern? Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Angebot anfordernMit uns sprechenBei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In Österreich bei der ÖGK oder Ihrer berufsständischen Kasse. Beantragen Sie das S1 möglichst vor dem Umzug.
An die spanische Seguridad Social zahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge. Ihre Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Regel weiter von der Rente einbehalten.
Das Original-S1, Ihren Ausweis oder Reisepass, Ihre NIE und die Meldebescheinigung (empadronamiento). NIE und Meldebescheinigung müssen vor der Registrierung vorliegen.
Planen Sie mehrere Wochen ein. Die Dauer hängt von den Terminen beim INSS und beim örtlichen Gesundheitsdienst ab.
Nein, jede Person braucht ein eigenes S1. Ist Ihr Partner über Ihre Krankenkasse mitversichert, fragen Sie dort nach einem eigenen S1.
In der Regel nicht. Das S1 setzt eine gesetzliche Krankenversicherung voraus. Für die Residencia brauchen Sie dann eine vollständige Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten.
Nein. Das S1 und die Tarjeta Sanitaria gelten nur im öffentlichen System. Für private Ärzte und Kliniken brauchen Sie eine private Versicherung, oder Sie zahlen selbst.
Sie melden sich beim Gesundheitsdienst der neuen Region an. Das S1 bleibt gültig, die Gesundheitskarte wechselt.
Montag bis Freitag, 09:00–20:00 Uhr spanischer Zeit. Telefon +34 868 290 730, WhatsApp +34 613 26 88 98, E-Mail info@247expatinsurance.com.
Angebot anfordernMit uns sprechen247 Expat Insurance ist ein eingetragener Versicherungsvermittler und keine Kanzlei für Einwanderungsrecht. Über den Anspruch auf das S1 entscheiden Ihre Krankenkasse und die spanischen Behörden. Der Versicherer prüft jeden Antrag einzeln. Unsere Registrierungsdaten finden Sie im Aviso legal.