Sterbegeld und Rückführung

Todesfall in Spanien: was jetzt zu tun ist

Möchten Sie die Überführung nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz planen? Kosten und Ablauf finden Sie auf unserer Seite Rückführung und Sterbegeld.

Von 247 Expat Insurance Für Residenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Schritt für Schritt
Bei der DGSFP eingetragen Ein in Spanien zugelassener Versicherer Für Residenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Unverbindliches Angebot

Ein Todesfall in Spanien trifft Familien oft unvorbereitet. Dazu kommen ein fremdes System, eine fremde Sprache und wenig Zeit. Denn in Spanien findet die Beerdigung oder Einäscherung in der Regel schon 24 bis 48 Stunden nach dem Tod statt.

Diese Seite zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was in den ersten Stunden, am Tag der Beerdigung und in den Wochen danach zu erledigen ist.

Schritt 1: den Tod feststellen lassen

Ohne Totenschein (certificado de defunción) geht nichts. Ein Arzt stellt den Tod fest und den Totenschein aus.

  • Im Krankenhaus oder Pflegeheim: Das Personal stellt den Totenschein aus.
  • Zu Hause: Rufen Sie den Notruf 112. Es kommt ein Arzt. Bewegen Sie den Verstorbenen nicht, bevor der Tod festgestellt ist.

Schritt 2: ein Bestattungsunternehmen (funeraria) beauftragen

In Spanien muss eine funeraria den Verstorbenen übernehmen. Sie holt ihn ab, trägt den Todesfall beim Standesamt ein, besorgt die Genehmigung für Beerdigung oder Einäscherung und organisiert die Trauerfeier.

Gibt es einen Vertrag mit einem Bestatter oder eine Sterbegeldversicherung (seguro de decesos), rufen Sie zuerst dort an. Sonst gibt Ihnen das Krankenhaus oder das Rathaus eine Liste. In Gegenden mit vielen Ausländern, etwa an der Costa Blanca, der Costa del Sol oder auf den Balearen, kennen viele Bestatter die Wünsche ausländischer Familien.

Die funeraria braucht:

  • den Totenschein;
  • Reisepass oder Personalausweis und die NIE oder das Certificado de Registro des Verstorbenen;
  • die Wünsche zu Beerdigung oder Einäscherung;
  • die Unterlagen einer Sterbegeldversicherung oder eines Vorsorgevertrags, falls vorhanden.

Beerdigung in Spanien: warum es so schnell geht

In Spanien darf ein Verstorbener frühestens 24 Stunden nach dem Tod beerdigt oder eingeäschert werden. In der Regel geschieht das spätestens nach 48 Stunden. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei einer Überführung ins Ausland oder bei Ermittlungen der Polizei. Verlassen Sie sich aber nicht darauf.

Das heißt für Ihre Familie: Wichtige Entscheidungen fallen in wenigen Stunden. Erdbestattung oder Einäscherung? Beerdigung in Spanien oder Überführung? Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz anreisen will, muss sofort einen Flug buchen. Hat der Verstorbene seine Wünsche schriftlich festgehalten, ist alles viel einfacher.

Schritt 3: Registro Civil und Genehmigung

Jeder Todesfall wird beim spanischen Standesamt (Registro Civil) eingetragen, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Das übernimmt die funeraria. Mit dem Eintrag erhält sie die Genehmigung für Beerdigung oder Einäscherung (licencia de enterramiento).

Bestellen Sie gleich mehrere Kopien der Sterbeurkunde. Banken, Behörden und Versicherungen wollen sie sehen. Für Stellen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist ein mehrsprachiger Auszug praktisch.

Schritt 4: das Konsulat informieren

Melden Sie den Todesfall dem Konsulat oder der Botschaft Ihres Landes. Spanisches Recht verlangt das nicht. Es ist aber sinnvoll.

  • Die Vertretung berät Familien, hilft bei Papieren für eine Überführung und nennt Ihnen Ansprechpartner vor Ort.
  • Deutsche können den Sterbefall auf Antrag auch in einem deutschen Register beurkunden lassen.
  • Kosten oder die Organisation übernimmt das Konsulat nicht.

Beerdigung vor Ort oder Überführung?

Eine Beerdigung oder Einäscherung in Spanien ist schneller, günstiger und einfacher. Sie passt oft auch zum Leben des Verstorbenen, der ja in Spanien zu Hause war.

Eine Überführung im Sarg nach Hause ist aufwendig. Sie braucht Einbalsamierung, einen Zinksarg, Papiere des Konsulats und einen Bestatter im Heimatland. Für eine Überführung nach Deutschland rechnen Familien mit etwa 6.000 bis 7.000 Euro. Eine Urne zu überführen ist deutlich einfacher. Einzelheiten lesen Sie auf unserer Seite Rückführung von Spanien nach Deutschland.

Nach der Beerdigung: Rente, Bank und Erbe

Nach der Beerdigung bleibt Papierkram. Das sind die wichtigsten Punkte.

Wen Sie informieren sollten

  • Rentenstelle im Heimatland: Für deutsche Renten ist das der Renten Service der Deutschen Post. Zu viel gezahlte Rente wird zurückgefordert. Witwen und Witwer können einen Vorschuss für die ersten drei Monate beantragen. Halten Sie dafür die Frist ein.
  • Krankenkasse: Hatte der Verstorbene ein S1, informieren Sie seine Krankenkasse in der Heimat und das spanische Gesundheitszentrum.
  • Private Krankenversicherung und weitere Versicherungen in Spanien und in der Heimat, auch Lebens- und Sterbegeldversicherungen.
  • Rathaus: Abmeldung aus dem Einwohnerregister (padrón).
  • Spanische Sozialversicherung, falls eine spanische Rente gezahlt wurde.
  • Vermieter, Strom, Wasser, Telefon und weitere Verträge.

Bankkonten

Spanische Banken sperren die Konten, sobald sie vom Tod erfahren. Freigegeben wird das Geld erst, wenn die Erben feststehen. Das kann Monate dauern. Planen Sie laufende Kosten, etwa für ein Haus, entsprechend ein.

Testament und Erbe

Zuerst prüft ein Notar, ob es ein spanisches Testament gibt. Dafür beantragt man die Bescheinigung aus dem spanischen Testamentsregister (certificado de últimas voluntades). Gibt es ein spanisches Testament (testamento ante notario), geht vieles schneller. Gibt es keines, braucht es eine Erbenfeststellung (declaración de herederos).

Welches Erbrecht gilt, regelt die EU-Erbrechtsverordnung. Grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat, es sei denn, er hat im Testament sein Heimatrecht gewählt. Lassen Sie sich hier von einem Anwalt beraten.

Erbschaftsteuer

In Spanien muss eine Erbschaftsteuererklärung (impuesto de sucesiones) abgegeben werden, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt. Die Frist ist kurz. Auch im Heimatland kann Erbschaftsteuer anfallen. Sprechen Sie früh mit einem Steuerberater.

Was ein gestor übernehmen kann

Ein gestor ist ein zugelassener Verwaltungsdienstleister. Er reicht Steuererklärungen ein, spricht mit Banken und Rathaus und kümmert sich um Immobilien. Für Angehörige, die nicht in Spanien leben, ist er eine große Hilfe. Mit einer Vollmacht kann er vieles für Sie erledigen.

Aus der Ferne helfen und vorsorgen

Vieles lässt sich von zu Hause aus regeln. Ein erfahrener Bestatter organisiert die Trauerfeier per Telefon und E-Mail. Ein gestor erledigt die Papiere. Schwierig ist nur eines: die Wohnung oder das Haus zu sichern. Lebte der Verstorbene allein, bitten Sie Nachbarn, Freunde oder eine Hausverwaltung, nach dem Rechten zu sehen.

Am meisten hilft Vorsorge:

  • Halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest.
  • Benennen Sie eine Vertrauensperson in Spanien.
  • Prüfen Sie eine Sterbegeldversicherung mit Rückführung. Sie bezahlt den Bestatter direkt und nimmt Ihrer Familie die Organisation ab.

Weitere Absicherungen finden Sie in der Übersicht Zusatzversicherungen in Spanien.

Vorsorgen, damit Ihre Familie entlastet ist

Eine Sterbegeldversicherung mit Rückführung regelt Kosten und Organisation. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Angebot anfordern

Lieber erst sprechen? Telefon +34 868 290 730, WhatsApp +34 613 26 88 98, E-Mail info@247expatinsurance.com.

Häufige Fragen zum Todesfall in Spanien

Was ist bei einem Todesfall in Spanien als Erstes zu tun?
Ein Arzt muss den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Im Krankenhaus macht das das Personal. Zu Hause rufen Sie die 112. Danach beauftragen Sie eine funeraria. Sie übernimmt die weiteren Schritte.
Wie schnell muss die Beerdigung in Spanien stattfinden?
Frühestens 24 Stunden nach dem Tod, in der Regel spätestens nach 48 Stunden. Ausnahmen gibt es etwa bei einer Überführung ins Ausland.
Wer meldet den Todesfall beim Standesamt?
In der Regel die funeraria. Sie trägt den Todesfall beim Registro Civil ein und erhält die Genehmigung für Beerdigung oder Einäscherung.
Muss ich das deutsche Konsulat informieren?
Spanisches Recht verlangt es nicht, es ist aber sinnvoll. Die Vertretung berät, hilft bei Papieren für eine Überführung und kann den Sterbefall auf Antrag in einem deutschen Register beurkunden lassen.
Was passiert mit spanischen Konten und Immobilien?
Die Bank sperrt die Konten. Freigegeben wird erst, wenn die Erben feststehen. Dafür brauchen Sie einen Notar, oft auch einen gestor oder Anwalt. Ein spanisches Testament macht vieles einfacher.
Zahlt die Krankenkasse oder das S1 die Beerdigung?
Nein. Weder das S1 noch die gesetzliche Krankenkasse übernehmen Beerdigung oder Überführung. Dafür gibt es die Sterbegeldversicherung mit Rückführung.
Kann die Familie alles aus Deutschland regeln?
Vieles ja. Bestatter und gestor arbeiten per Telefon, E-Mail und Vollmacht. Leichter ist es, wenn eine Vertrauensperson vor Ort ist und sich um die Wohnung kümmert.

Sterbegeld- und Rückführungsversicherung

Was die Versicherung abdeckt, was eine Überführung in die Heimat kostet und worauf Sie achten sollten.

Weiterlesen →

247 Expat Insurance ist ein eingetragener Versicherungsvermittler, keine Kanzlei und kein Bestatter. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Formalitäten, Erbe und Steuern entscheiden die zuständigen Behörden, Notare und Gerichte. Der Versicherer prüft jeden Antrag individuell. Unsere Registrierungsdaten finden Sie im Rechtlichen Hinweis (Aviso legal).