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Krankenversicherung für Frührentner in Spanien: wenn das S1 (noch) nicht greift

Sie hören früher auf zu arbeiten und möchten in Spanien leben, beziehen aber noch keine gesetzliche Rente? Oder Sie waren in Deutschland privat versichert? Dann ist die Krankenversicherung für Frührentner in Spanien die wichtigste Frage vor dem Umzug.

Ohne Rente gibt es meist kein Formular S1. Und ohne Nachweis einer Krankenversicherung gibt es keine Residencia. Hier lesen Sie, was für Frührentner, Privatiers und bisher privat Versicherte gilt.

Kurz gesagt: Frührentner ohne Rentenbezug, Privatiers und ehemals privat Versicherte brauchen für die Residencia meist eine private spanische Police: voller Schutz, ohne Selbstbeteiligung, ohne Wartezeiten, gültig in ganz Spanien.

Das Wichtigste in Kürze

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Registrierung in 90 Tagen

Wer als EU-Bürger oder Schweizer länger als drei Monate in Spanien lebt, muss sich innerhalb von 90 Tagen registrieren und erhält das Certificado de Registro mit NIE.

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Krankenversicherung und Mittel

Wer in Spanien nicht arbeitet, muss dafür eine Krankenversicherung und ausreichende Mittel nachweisen.

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S1 nur mit Rente

Das S1 bekommen in der Regel nur Menschen, die bereits eine gesetzliche Rente beziehen und gesetzlich krankenversichert sind.

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EKVK reicht nicht

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) wird für die Registrierung nicht als Nachweis akzeptiert.

Frührentner, Privatier, ex-PKV: Warum das S1 oft fehlt

Das Formular S1 ist für Rentnerinnen und Rentner gedacht, die in ein anderes EU-Land ziehen. Ihre deutsche Krankenkasse stellt es aus, die spanische Sozialversicherung INSS registriert es, und Sie erhalten die Tarjeta Sanitaria. Damit sind Sie im öffentlichen System versorgt, ohne zusätzliche Kosten. Doch nicht jeder, der früher aufhört, bekommt ein S1.

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Vorgezogene gesetzliche Rente

Sie beziehen sie schon, zum Beispiel mit 63 als langjährig Versicherter, und sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)? Für die europäischen Regeln macht es keinen Unterschied, ob die Rente regulär oder vorgezogen ist. Sie können in der Regel ein S1 bekommen. Lesen Sie dann Krankenversicherung für Rentner in Spanien.

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Noch kein Rentenanspruch

Sie leben von Ersparnissen, Mieten, Kapitalerträgen oder einer Abfindung (Privatier)? Ohne Rente gibt es kein Renten-S1. Sie brauchen für die Residencia eine eigene Krankenversicherung.

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Bisher privat versichert (PKV)

Das S1 setzt einen Anspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung voraus. Wer privat versichert war, bekommt in der Regel kein S1, auch nicht später mit Rente.

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Nur Betriebsrente oder private Rente

Eine Betriebsrente oder Lebensversicherung allein führt nicht zu einem S1.

Ob Sie Anspruch auf ein S1 haben, entscheidet Ihre Krankenkasse. Für die KVdR zählt unter anderem, wie lange Sie in der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens gesetzlich versichert waren. Fragen Sie vor dem Umzug nach. Mehr dazu auf unserer Seite S1-Formular in Spanien.

In Österreich spricht man von Pensionisten, in der Schweiz von Pensionierten. Das Prinzip ist ähnlich. Für Schweizerinnen und Schweizer gibt es Besonderheiten, die wir auf der Seite Krankenversicherung für Schweizer in Spanien erklären.

Ohne Rente nach Spanien auswandern: Was die Residencia verlangt

Wer ohne Rente nach Spanien auswandert, gilt bei der Registrierung als nicht erwerbstätig. Die Behörden wollen dann zwei Dinge sehen: genug Geld für den Lebensunterhalt und eine Krankenversicherung, die Sie in Spanien voll absichert. Für die Police gilt:

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Voller Leistungsumfang

Vergleichbar mit dem öffentlichen System: Hausarzt, Fachärzte, Krankenhaus, Notfälle.

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Ohne Selbstbeteiligung

In Österreich Selbstbehalt, in der Schweiz Franchise, auf Spanisch sin copago.

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Ohne Wartezeiten

Schutz ab dem ersten Tag (sin carencias).

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Gültig in ganz Spanien

Und ab dem Tag Ihres Termins in Kraft. Eine Police eines in Spanien zugelassenen Versicherers ist beim Termin meist der einfachste Nachweis.

Nicht ausreichend: eine Reiseversicherung, eine reine Notfallpolice oder die EKVK. Alle Details zum Nachweis finden Sie auf unserer Seite Krankenversicherung für die Residencia in Spanien.

Privat versichert nach Spanien auswandern: Was mit Ihrer PKV passiert

Viele Selbstständige, Beamte im Ruhestand und Gutverdiener waren in Deutschland privat versichert. Ein Umzug innerhalb der EU beendet eine deutsche PKV nicht automatisch. Ob sie in Spanien sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

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Akzeptanz bei der Registrierung

Policen aus dem Heimatland ohne Netz in Spanien werden für das Certificado de Registro häufig nicht akzeptiert. Sie müssen meist zeigen, dass der Schutz in Spanien voll gilt, ohne Selbstbeteiligung.

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Abrechnung

Mit einer Police aus dem Heimatland zahlen Sie in Spanien unter Umständen erst selbst und reichen die Rechnung später ein. Fragen Sie Ihren Versicherer, wie er in Spanien abrechnet.

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Anwartschaft

Wer sich die Rückkehr in den alten Tarif offenhalten will, kann die deutsche PKV über eine Anwartschaftsversicherung ruhen lassen. Kosten und Rechte klärt Ihr Versicherer.

Ein häufiger Weg: Anwartschaft in Deutschland und eine spanische Police für das Leben vor Ort. Wir beraten Sie zur spanischen Seite. Zur Anwartschaft wenden Sie sich bitte an Ihren deutschen Versicherer.

Krankenversicherung für Privatiers und Frührentner in Spanien: Ihre Lage auf einen Blick

Ihre SituationS1 möglich?Was Sie für die Residencia meist brauchen
Vorgezogene gesetzliche Rente bezogen, gesetzlich versichert (KVdR)In der Regel jaS1 von der Krankenkasse; private Ergänzung freiwillig
Noch keine Rente, früher gesetzlich versichertNein, noch nichtPrivate spanische Police ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten
Privatier ohne RentenanspruchNeinPrivate spanische Police ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten
Bisher privat versichert (PKV)In der Regel neinPrivate spanische Police; deutsche PKV ggf. als Anwartschaft
Partner ohne eigenes EinkommenHängt vom Partner abMitversicherung über den Partner oder eigene Police

Vorerkrankungen: ehrlich gesagt

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Volle Police mit Gesundheitsfragen

Eine volle private Krankenversicherung in Spanien wird mit Gesundheitsfragen abgeschlossen. Bestehende Erkrankungen müssen Sie angeben. Der Versicherer kann sie annehmen, ausschließen oder in seltenen Fällen den Antrag ablehnen.

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So gehen wir vor

Wir stellen Ihren Antrag vollständig und klar vor und sagen Ihnen offen, was Sie erwarten können. Je früher Sie sich versichern, desto einfacher ist es meist. Medizinische Unterlagen schicken Sie bitte erst, wenn wir danach fragen.

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Zusatztarif: erst später sinnvoll

Alle Fachärzte, ohne Gesundheitsfragen, Vorerkrankungen gedeckt, aber weniger Leistungen als eine volle Police. Nur eine Ergänzung zum S1 oder zur öffentlichen Versorgung, kein Nachweis für das Certificado de Registro und für kein Visum. Interessant, sobald Sie über S1 oder convenio especial öffentlich versorgt sind.

Bis zur Rente und danach: So planen Sie die Jahre dazwischen

Für viele Frührentner ist die private Police eine Brücke. So sieht der Weg oft aus:

1

Umzug und Registrierung

Sie schließen eine private spanische Police ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten ab und registrieren sich innerhalb von 90 Tagen.

2

Nach 12 Monaten im padrón

Sie können prüfen, ob der convenio especial für Sie in Frage kommt, also der freiwillige Beitritt zum öffentlichen System gegen einen monatlichen Beitrag.

3

Mit Rentenbeginn

Beziehen Sie dann eine gesetzliche Rente und erfüllen die Voraussetzungen der Krankenkasse, kann ein S1 möglich werden.

4

Danach

Viele behalten eine private Police für kürzere Wartezeiten oder wechseln zum Zusatztarif. Jahrespolicen lassen sich in der Regel zur Verlängerung kündigen, je nach Bedingungen des Versicherers auch früher.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Frührentner in Spanien

Bekomme ich als Frührentner ein S1 für Spanien?

Wenn Sie bereits eine gesetzliche Rente beziehen, auch eine vorgezogene, und gesetzlich krankenversichert sind, in der Regel ja. Wenn Sie noch keine Rente beziehen, nein. Ihre Krankenkasse entscheidet im Einzelfall.

Ich möchte ohne Rente nach Spanien auswandern. Welche Krankenversicherung brauche ich?

Für das Certificado de Registro brauchen Sie meist eine private spanische Police mit vollem Schutz, ohne Selbstbeteiligung, ohne Wartezeiten und gültig in ganz Spanien. Die EKVK und eine Reiseversicherung reichen nicht.

Ich bin Privatier. Brauche ich in Spanien eine Krankenversicherung?

Ja. Wer in Spanien nicht arbeitet und keine Rente mit S1 bezieht, muss für die Registrierung eine Krankenversicherung und ausreichende Mittel nachweisen.

Kann ich meine deutsche PKV in Spanien behalten?

Ein Umzug innerhalb der EU beendet sie meist nicht automatisch. Für die Residencia wird eine Heimatpolice aber häufig nicht akzeptiert. Viele lassen die PKV als Anwartschaft ruhen und schließen eine spanische Police ab. Klären Sie die Anwartschaft mit Ihrem Versicherer.

Werden Vorerkrankungen mitversichert?

Bei einer vollen Police prüft der Versicherer Ihre Gesundheitsfragen. Vorerkrankungen können angenommen oder ausgeschlossen werden. Der Facharzt-Zusatztarif ohne Gesundheitsfragen deckt Vorerkrankungen, gilt aber nur als Ergänzung zum S1 oder zur öffentlichen Versorgung und nicht für die Residencia oder ein Visum.

Kann ich mich als Frührentner öffentlich versichern?

Über den convenio especial, aber erst nach 12 Monaten im padrón. Für die erste Registrierung brauchen Sie deshalb eine private Police.

Was passiert mit meiner privaten Police, wenn ich später ein S1 bekomme?

Sie können sie behalten oder kündigen. Jahrespolicen lassen sich in der Regel zur Verlängerung kündigen, je nach Bedingungen auch früher. Viele wechseln dann zum Facharzt-Zusatztarif.

Ihre Krankenversicherung als Frührentner in Spanien

Wir helfen Ihnen, den passenden Tarif zu wählen, und stellen Ihnen das Zertifikat für Ihren Termin aus. Sagen Sie uns Ihr Alter, Ihren Wohnort in Spanien, das gewünschte Startdatum und wer mitversichert werden soll. Telefon +34 868 290 730, WhatsApp +34 613 26 88 98, E-Mail info@247expatinsurance.com.

Hinweis: 247 Expat Insurance ist ein eingetragener Versicherungsvermittler und keine Kanzlei für Ausländerrecht. Über Ihre Registrierung entscheiden allein die spanischen Behörden. Über ein S1 entscheidet Ihre Krankenkasse. Der Versicherer prüft jeden Antrag einzeln. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Rentenberatung. Unsere Registrierungsdaten finden Sie im Aviso legal.